ich betriebe als Selbständiger einen kleinen Verlag, der drei wöch. erscheinende, per E-Mail versandte Börsendienste veröffentlicht, die im Abonnement vetrieben werden.
Leider melden sich hier ab und an auch Leser an, die eine unrichtige Identität angeben.
Wie jeder Anmelder bekommen auch diese Leser meine Dienste 30 Tage als kostenlosen Test. Danach geht diese testphase, falls nicht gekündigt, in ein Jahresabonnement über.
Nun habe ich einen "speziellen" Leser, der sich nun zum dritten Mal mit einer gefälschten Identität anmeldet.
Seine erste Bestellung erfolgte im August, bei der Rechnungsstellung im Oktober kam dann heraus, dass die angegebene Anschrift postalisch nicht erreichbar war. Auf die Zusendung unserer Rechnung als pdf reagierte der Kunde nicht und wir stellten die Belieferung ein.
Im Dezember bestellte der Kunde erneut, und die Sache lief wieder genau so ab: Die Rechnung kam gestern zurück, da nicht zustellbar.
Die Überprüfung der bei der Bestellung angegebenen IP-Adresse ergab, dass es sich um den gleichen Kunden handelt.
Ich teilte dem Kunden gestern mit, dass ich ihn wegen der falsch angegebenen Identität per sofort vom Verteiler streichen werde.
Heute kam dann postwendend eine neue Bestellung von der gleichen IP-Adresse, nat. wieder mit einem neuen Namen und Wohnort.
Der Kunde erschleicht sich auf diese Weise ein fortlaufendes Abonnement, ohne aber jemals zahlen zu müssen.
Wie gehe ich hier vor? Die Hartnäckigkeit und wohl auch "kriminelle Energie" zwingt mich m. E. einmal etwas zu unternehmen.
Beste Grüße
Antwort geschrieben am 05.02.2012 16:01:04 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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Sie haben nunmehr zwei Möglichkeiten gegen den "Störer" vorzugehen.
Strafrechtlich können und sollten Sie Strafanzeige stellen, damit zunächst einmal von der Staatsanwaltschaft die genaue Identität ermittelt (mittels Ip Adressen Verfolgung und Auskunft vom Provider) wird (zusätzlich sollte Akteneinsicht beantragt werden), um dann zivilrechtlich die bestehenden Forderungen durchzusetzen.
Die Strafanzeige können Sie bei jeder Polizeidienststelle stellen, können dies jedoch auch über einen Rechtsanwalt machen, der dann für Sie auch Akteneinsicht beantragen kann und Sie durch das zivilrechtliche Verfahren begleitet.
Wenn Sie dafür Unterstützung brauchen sollten, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
Helenenstr. 42
30519 Hannover
Tel: 0511 86699888
Fax: 0511 86699899
info@kanzlei-hoffmeyer.de
www.kanzlei-hoffmeyer.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.02.2012 16:11:41
Sehr geehrter Herr Hoffmeyer,
vielen Dank für die rasche und schnörkellose Antwort. Ich denke, wir sollten den hartnäckigen bösen Buben nach § 263 StGb belangen. Ich mag zwar an sich keine jur. Auseinandersetzungen, aber das hier ist mir einfach zuviel.
Darf ich Ihnen in der kommenden Woche alle Unterlagen und eine detaillierte Darstellung des Geschehens zustellen? Übersenden Sie mir bitte für Ihre Mandatierung eine Vollmacht. Entweder per pdf an mich oder an
Mit besten Grüßen
Sehr geehrter Herr Hoffmeyer,
vielen Dank für die rasche und schnörkellose Antwort. Ich denke, wir sollten den hartnäckigen bösen Buben nach § 263 StGb belangen. Ich mag zwar an sich keine jur. Auseinandersetzungen, aber das hier ist mir einfach zuviel.
Darf ich Ihnen in der kommenden Woche alle Unterlagen und eine detaillierte Darstellung des Geschehens zustellen? Übersenden Sie mir bitte für Ihre Mandatierung eine Vollmacht. Entweder per pdf an mich oder an
Mit besten Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 05.02.2012 16:44:55
Sehr geehrter Fragesteller,
ich würde Sie bitten, mich nunmehr direkt per E-Mail (info@kanzlei-hoffmeyer.de) anzuschreiben und Ihre persönlichen Daten in diesem Forum zu löschen, da diese öffentlich einsehbar sind.
Ich werde Ihnen meine Vollmacht nunmehr direkt per E-Mail zusenden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Fragesteller,
ich würde Sie bitten, mich nunmehr direkt per E-Mail (info@kanzlei-hoffmeyer.de) anzuschreiben und Ihre persönlichen Daten in diesem Forum zu löschen, da diese öffentlich einsehbar sind.
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