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Wie viel Urlaub steht mir zu?


| 29.06.2011 08:38 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Guido Matthes


| in unter 1 Stunde

ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag und habe am 01.02.2011 angefangen zu arbeiten und nun zum 31.07.2011 gekündigt. steht mir überhaupt Urlaub zu, wenn ja wie viel ?
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 155 weitere Antworten zum Thema:
Urlaub steht zu?
29.06.2011 | 08:54

Antwort

von

Rechtsanwalt Guido Matthes
421 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre gestellte Frage beantworte ich wie folgt:

Der volle gesetzliche Urlaubsanspruch wird erstmalig nach sechsmonatigem Bestehen eines Arbeitsverhältnisses erworben, § 4 BUrlG. Der volle Jahresurlaub würde in Ihrem Fall daher erst am 01.08. erworben werden.

Zu diesem Zeitpunkt ist das Arbeitsverhältnis durch Ihre Kündigung bereits beendet, sodass Sie nur Teilurlaub gem. § 5 I a BUrlG verlangen können:
Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt.

Sie haben demnach Anspruch auf einen gesetzlichen Urlaub von 12 Tagen bei einer Sechs-Tages-Woche. Wenn Sie weniger Tage pro Woche arbeiten, reduziert sich der Urlaub anteilig.

Weitergehende Urlaubsansprüche können sich z.B. aus Ihrem Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag ergeben.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick in der Sache verschafft zu haben. Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in den seltensten Fällen ersetzen kann. Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


Rechtsanwälte
Götz, Matthes & Wallhöfer
Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal

Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Fax: 0 23 33 / 83 33 89

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Nachfrage vom Fragesteller 29.06.2011 | 09:05

ich habe eine fünf tage woche, wie viel Urlaub wäre das genau und muss ich die einreichen beim ag oder bekomm ich die ganz automatisch?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 29.06.2011 | 09:08

10 Tage.

Sie müssen Ihre Urlaubswünsche beim Arbeitgeber anmelden. Wenn Sie keine Wünsche anmelden, kann der Arbeitgeber den Urlaubszeitraum von sich aus bestimmen.

Bewertung des Fragestellers 2011-06-29 | 10:21


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