Wie setzen sich bei Scheidung die Anwaltskosten zusammen?
25.04.2012 14:06 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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Ich beabsichtige, mich scheiden zu lassen.
Ich weiß nicht, welche Kosten auf mich zukommen.
Wir sind beide selbständig.
Das Haus, in dem wir wohnen, gehörte meinem Mann vor der Eheschließung. Es ist schuldenfrei.Die Immobilie, in der sich mein Büro befindet,zzgl. einer vermieteten Whg., wurde von mir ebenfalls vor der Eheschließung erworben, der Kredit wird noch abgezahlt.
Eine weitere Immobilie wurde von mir nach der Eheschließung erworben, der Kredit wurde von mir getilgt. die Immobilie wird von meinen Eltern bewohnt. Unser Sohn ist 19 Jahre alt, wird demnächst Studieren.
wir haben keinen Ehevertrag geschlossen.
Meine Frage:
Wie setzen sich in diesem Falle die Anwaltskosten zusammen?
Kann ich, wenn ich ausziehe, eine Mietwohnung beziehen, da die Kosten ja von unserem gemeinsamen Einkommen abgehen.
Generell gehe ich von einer einvernehmlichen Trennung aus, aber durch die zwei Firmen (Arztpraxen)und den fehlenden Ehevertrag wird es sicher Schwierigkeiten geben.
Trifft nicht Ihr Problem?
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