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Wie lange haftet man als Tochter für die Kosten , die bei dem Sozialamt anfallen (Heimunterbringung)


14.08.2012 11:39 |
Preis: 25,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Carolin Richter




Meine Mutter hat die Pflegestufe 3.
Erhält zur Zeit Grundsicherung.
Heimunterbringung steht eventuell an.


Frage :

Meine Immobilie / Betriebsvermögen
zur Erzielung von Einkünften, wird in der der Zukunft gewinnbringend verkauft, wenn meine Mutter schon nicht mehr lebt.

Der Gewinn würde in diesem Zeitpunkt / Verkauf
meine Einkommensteuer erhöhen.

Wie lange haftet mann als Tochter für die
Kosten , die bei dem Sozialamt anfallen ?
(Heimunterbringung )


Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 55 weitere Antworten zum Thema:
Elternunterhalt Grundsicherung Sozialamt Kosten Heimunterbringung Tochter
14.08.2012 | 13:41

Antwort

von

Rechtsanwältin Carolin Richter
84 Bewertungen
Sehr geehrter Fragestellerin,

gern beantworte ich Ihre Frage unter Beachtung Ihrer Sachverhaltsangaben und Ihres Einsatzes wie folgt:

Für Kosten der Sozialhilfe, zu denen auch die Heimunterbringungskosten zählen, können nach § 102 SGB XII von den Erben zurückgefordert werden. Dabei können aber nur die Kosten angesetzt werden, die in den letzten 10 Jahren vor dem Erbfall angefallen sind.

Nach § 102 Abs.2 SGB XII ist die Haftung der Höhe nach auf den Wert des Nachlasses beschränkt.

Das Sozialamt hat gem. § 102 Abs.4 SGB XII drei Jahre Zeit, um den Erstattungsanspruch gegenüber dem Erben geltend zu machen. Danach erlischt der Anspruch.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen Überblick verschaffen. Bitte beachten Sie, dass geringfügige Sachverhaltsabweichungen zu einer veränderten rechtlichen Beurteilung führen können. Bitte beachten Sie weiter, dass eine Onlineberatung keine Beratung vor Ort ersetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Carolin Richter
Rechtsanwältin


Haeckelstraße 10
01069 Dresden

Tel.: 0351 33 24 175
Fax: 0351 33 28 117
Email: info@rechtsanwaeltin-carolin-richter.de

www.familienrecht-streit.de
www.rechtsanwaeltin-carolin-richter.de

Nachfrage vom Fragesteller 14.08.2012 | 14:57

Sie haben meine Frage missverstanden.

Es ging mir nicht um einen Erbfall.

----

Die gleiche Frage nocheinmal anders vormuliert :

Zur Zeit besitze ich ( Tochter ) eine
Immobilie, mit der ich Einkünfte aus der Land und Forstwirtschaft erziehle.

Wenn in ein paar Jahren diese Immobilie verkauft wird, erhöht sich mein Einkommensteuerbescheid, bzw. es gibt einen Verkaufsgewinn .

Kann das Sozialamt in ein paar Jahren sagen,:
Sie haben ja in 2012 Immobilienvermögen gehabt,
welches Sie hätten einsetzen können und dann rückwirkend auf den Gewinn zugreifen ?


Wie gesagt, es handelt sich um ein Immobilie im Betriebsvermögen ,mit der Einkünfte erziehlt werden.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 15.08.2012 | 10:57

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Frage ich wohl teilweise missverstanden.

Wenn Sie die Immoblie gewinnbringend veräußern, könnte das Sozialamt von Ihnen eine Beteiligung an den laufenden Heimunterbringungskosten verlangen. Voraussetzung ist, dass die Heimunterbringungskosten nicht durch Rente und Pflegegeld von Ihrer Mutter erbracht werden können.

Sie können dabei aber nur an den laufenden zukünftigen Kosten beteiligt werden. Für die Vergangenheit ist ein Rückgriff nur unter meinen obigen Ausführen, also nach dem Todesfall Ihrer Mutter, möglich.

Ich hoffe damit Ihre Frage beantwortet zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Carolin Richter
Rechtsanwältin

ANTWORT VON
Rechtsanwältin Carolin Richter
Dresden

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