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Frage geschrieben am 26.03.2010 10:00:48

Wie lange Anspruch auf Krankengeld?

Rechtsgebiet: Sozialversicherungsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2492
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin seit dem 02.07.09 selbständig und beziehe seit dem einen mtl. Existenzgründungszuschuss von 2.450€ mtl., mein Gewerbe läuft schlecht, sodass ich meine Selbständigkeit zum 31.03.2010 beenden muss. Danach habe ich noch 2,5 Monate Restanspruch auf ALG1. (Also noch bis Mitte Juno.)
Ich war (bin) sehr oft krank gewesen, habe leider keine freiwillige Krankengeldversicherung bei der gesetzl. Kasse abgeschlossen.

Frage:
Muss mir meine gesetzliche Kasse Krankengeld zahlen, wenn ich wieder ALG1-Empfänger bin? - Wenn ja, wie lange?
Bis wann muss ich spät. vom Arzt krankgeschrieben werden, damit ich noch einen Anspruch am Krankengeld habe?
(Meiner Meinung habe ich ja als Hartz4-Empfänger keinen Anspruch mehr auf Krankengeld?)

Vielen Dank für die Hilfe!


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 26.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 26.03.2010 10:28:14
Rechtsanwalt und Fachanwalt Nikolaos Penteridis
Am Vorderflöß 58, 33175 Bad Lippspringe, Tel: 05252 935 82-0, Fax: 05252 935 82-29
Fachanwalt Sozialrecht, Fachanwalt Versicherungsrecht, Fachanwalt Medizinrecht, Schadensersatzrecht, Berufsunfähigkeitsversicherung
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,


ich weise Sie dararuf hin, dass es sich hier um eine erste rechtliche Orientierung handelt. Bei veränderten Tatsachen kann sich die rechtliche Bewertung erheblich verändern. Die konkrete Prüfung ist ohnehin nur bei Kenntnis sämtlicher relevanter Unterlagen möglich, die naturgemäß nicht im Rahmen einer Erstberatung auf dieser Plattform erfolgen kann.

Hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes und des von Ihnen gesetzten Betrages in Höhe von 46 Euro wie folgt Stellung:

Erlauben Sie mir, das Pferd von hinten aufzuzäumen: Als Hartz-IV-Empfänger haben Sie tatsächlich keinen Anspruch auf Krankengeld.

Allerdings haben Sie Anspruch auf Krankengeld, wenn Sie ALG I beziehen.

Die Dauer des Anspruchs beträgt wegen derselben Krankheit max. 78 Wochen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren.

Nach den von Ihnen genannten Daten dürften Sie demnach, wenn Sie zum 01.04.2010 ALG I beziehen, 2,5 Monate Anspruch auf Krankengeld haben. Es sei denn, Sie waren in den letzten drei Jahren bislang länger als 78 Wochen arbeitsunfähig wegen derselben Krankheit. Allerdings ist dies mit absoluter Gewissheit im Rahmen dieses Forums nicht zu sagen, da Unterlagen usw. notwendig wären. Ich bitte um Verständnis.

Mein Rat an Sie: Stellen Sie einen Antrag auf Krankengeld, wenn Sie arbeitsunfähig sein sollten, sobald Sie ALG I beziehen.

Wir sind eine Spezialkanzlei. Wir stehen Ihnen nicht nur lokal und regional, sondern bundesweit als Ansprechpartner zur Verfügung. Aufträge erhalten wir aus ganz Deutschland und wickeln sie mit allen modernen Kommunikationsmethoden schnell und effizient ab.

Prozesse führen wir deutschlandweit an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, Gerichtstermine nehmen wir grundsätzlich persönlich wahr. Verfahren vor dem Bundesgerichtshof begleiten wir auf Wunsch sachverständig weiter.

Nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit uns auf.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.03.2010 12:50:08

Sehr geehrte Damen und Herren,

was heisst in Ihrer Ausführung "2,5 Monate Anspruch auf Krankengeld"; innerhalb dieser Zeit muss eine AU vorliegen, um dann für max. 78 Wochen Krankengeld zu bekommen? (- oder nur für den Zeitraum max. 2,5 Monate?)
- Ich war bislang im übrigen n.n. wegen ein und derselben Krankheit länger als 78 Wochen krank geschrieben.
Meiner Sorge ist , dass die Kasse das KG verweigert mit der Begründung, ich sei vor der Arbeitslosigkeit selbständig gewesen.
Vielen Dank!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 30.03.2010 09:33:08

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Ihre Sorge, dass die Kasse das KG verweigert, weil Sie vor der Arbeitslosigkeit selbständig waren, dürfte unbegründet sein. Denn im Gesetz ist eindeutig geregelt, dass jeder Anspruch auf KG hat, wenn er ALG I bezieht, unabhängig davon, was zuvor war.

Die 2,5 Monate habe ich daraus entnommen, weil Sie noch 2,5 Monate Anspruch auf ALG I haben. Denn wenn Sie ALG II beziehen, haben Sie keinen Anspruch auf KG, wie ich Ihnen bereits mitgeteilt habe.

Beachten Sie bitte zudem, dass sich die Anspruchsdauer von 78 Wochen nicht verlängert, wenn Sie zeitgleich wegen mehrerer Erkrankungen AU waren.

Unabhängig davon ist es immer ratsam und vor allem kostenlos, einen Antrag bei der Kasse zu stellen, am bestern schriftlich.

Mit freundlichen Grüßen
Penteridis
RA

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Wie lange Anspruch auf Krankengeld? | Gesamtbewertung: 3.6/5 | Datum: 2010-03-28
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