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Wie komme ich vorzeitig aus meinem Vetrag bei mobilcom debitel ?


27.03.2012 19:45 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter




Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe im Juli 2011 eine Internetflatrat mit Internetstick bei Mobilcom Debitel mit dem O2 Netz abgeschlossen in Dresden. Bin nach kurzer zeit nach Berlin umgezogen und habe festgestellt das meine Internetverbindung extrem schlecht ist. Das Internet schmeisst mich alle paar Minuten raus und die Internetgeschwindigkeit ist sehr langsam. Darauf hin hab ich mich mit mobilcom in Verbindung gesetzt und Sie gefragt ob ich nicht zu einem anderen Netz wechseln kann, da Sie ja mehrere Netze unter sich haben. Dies wurde mir verneint mit der Begründung das Mobilcom einen Vertrag mit O2 hat und ich daher jetzt nicht wechseln könnte , erst nach der 24 Monate Laufzeit meines Vertrages wäre ein Wechsel möglich. Dies ist aber noch bis Juli 2013. daraufhin habe ich den Vertrag gekündigt zum Ende der Laufzeit. Jetzt hatte eine Bekannte von mir in der Zeitung gelesen das ein Handy/Telefon/Internetanbieter bei schlechtem Empfang mich vorzeitig aus dem Vertrag zu lassen hat, das wäre wohl nach einem Gerichtsurteil jetzt neu. Ich würde gern von Ihnen wissen ob da was Wares dran ist und ob ich irgend eine Möglichkeit habe noch vor Juli 2013 aus dem Vertrag zu kommen ?

Danke schon im Vorraus !
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 21 weitere Antworten zum Thema:
DEBITEL vorzeitig
27.03.2012 | 23:32

Antwort

von

Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
233 Bewertungen
Sehr geehrte Fragende,

ich habe nach einem positiven Urteil gesucht, kann dies aber nicht finden, auf das Sie sich beziehen.

Vielmehr hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden: "Die außerordentliche Kündigung eines Mobilfunkvertrages kann nicht auf einzelne nicht oder nur schlecht herstellbare Verbindungen gestützt werden. Der Vertrag kommt – von ausdrücklichen Vereinbarungen oder Zusicherungen abgesehen – von vorneherein mit der Einschränkung zustande, dass keine flächendeckende lückenlose Versorgung besteht. Insoweit trifft den Anbieter keine besondere Aufklärungspflicht."

Sollte es ein neues Urteil sein, so kann es sein, dass das nicht in unserer Datenbank Juris veröffentlicht wurde.

Da es keine höchstrichterliche Rechtsprechung scheinbar gibt und immer der Einzelfall entscheidend ist, würde ich den Vertrag fristlos kündigen. Nennen Sie alle Argumente, die gegen eine Nutzung sprechen und teilen Sie mit, dass Sie hilfsweise fristgerecht kündigen und um Bestätigung bitten. Ggf. wäre hier eine Einigung möglich. Vielleicht sollten Sie auch über die Einschaltung eines Anwaltes nachdenken, da die Mobilfunkanbieter oftmals dann eher reagieren als bei Schreiben von Privatpersonen.

Nutzen Sie gerne die Nachfragefunktion.

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ANTWORT VON
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Delmenhorst

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