Wie komme ich aus meinem Arbeitsvertrag nach 18 Tagen? - Ohne Probezeit
Guten Tag,
ich habe die erste Stelle nach meiner Ausbildung als Koch angenommen. Der Vertrag ist ohne Probezeit vereinbart worden. Ich war bereits in den ersten Tagen unzufrieden mit der Arbeitsumgebung und der dortigen Hygiene. Nachdem ich selbst versucht habe Dinge zu ändern und mehrfach Missstände angesprochen habe, wurde mir nach 8 Tagen klar, dass ich dort nicht länger arbeiten möchte.
Mein Chef hält mir vor, dass ich nicht vorzeitig (vor einem Jahr) aus meinem Vertrag heraus komme und kündigt mir eine Vertragsstrafe an, sollte ich den Vertrag nicht erfüllen.
1. Wie ist es möglich, dass ich aus meinem Vertrag heraus komme?
2. Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?
3. Gibt es ein Sonderkündigungsrecht auch wenn keine Probezeit formell vereinbart wurde.
4. Gibt es sonst Auffälligkeiten im Vertrag die mir bei der Auflösung helfen könnten?
Details aus meinem Vertrag:
§1 Anstellung und Tätigkeiten
1. Der Arbeitnehmer erhält einen 1-Jahres-Vertrag und wird mit Wirkung zum 1. Februar 2012 als Comi-Jungkoch eingestellt.
2. Eine ordentliche Kündigung vor Vertragsbeginn ist für beide Vertragsparteien ausgeschlossen.
$2 Arbeitszeit
2. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 6 Tage pro Woche bei 48 Stunden ausschließlich Pausen. Die Vereinbarung der wöchentlichen Arbeitszeit obliegt dem Arbeitgeber unter Berücksichtigung des Arbeitszeitgesetzes. Die Arbeitszeit einer Arbeitswoche kann vom Arbeitgeber einseitig verlängert werden, sofern betriebliches Interesse besteht. Überstunden werden vom Arbeitnehmer mit Freizeit abgebaut. Eine entgeltliche Vergütung erfolgt nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
§10 Sonstige Vereinbarungen
Für den Fall, dass der Arbeitnehmer das Vertragsverhältnis nicht vereinbarungsgemäß antritt oder im Wege des Arbeitsvertragsbruches beendet, wird eine Vertragsstrafe vereinbart, die zwei aufeinanderfolgende monatlichen Bruttoentgelte entspricht.
§12 Probezeit und Kündigung
1. Die Einstellung erfolgt zum 1. Februar ohne Probezeit
2. Soweit dem Arbeitnehmer aufgrund gesetzlicher oder tariflicher Vorschriften nur mit verlängerter Frist gekündigt werden darf, gilt diese verlängerte Kündigungsfrist auch seitens des Arbeitnehmers.
3. Eine verspätet zugegangene Kündigung gilt als Kündigung für den nächst-zulässigen Zeitpunkt. Eine fristlose Kündigung gilt vorsorglich auch als fristgemäße Kündigung für den nächstzulässigen Zeitpunkt. Eine Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses ist unzulässig.
4. Die Kündigungsfrist beträgt - Monat / Jahresvertrag nach Zeit (handschr.)
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