Frage geschrieben am 17.03.2010 19:41:18
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Wie komme ich aus dem Schlamassel heraus?
Rechtsgebiet: Insolvenzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1666Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
befinde mich seit einem 3/4 Jahr im Regelinsolvenzverfahren. Befinde mich noch im "eigentlichen" Insolvenzverfahren, also nochnicht in der Wohlverhaltensphase. Trete ab Morgen einen neuen Vollzeit-Job bei einer Zeitarbeitsfirma an. Pfändbar war bisher nichts, nun sind so circa 40 Euro im Monat pfändbar.
Habe leider im Internet schufafreie Kredite beantragt und habe dann nurnoch Rechnungen erhalten obwohl ich garkeinen Kredit bekommen habe, und bin somit in diesen Schlamassel geraten.
Schulden sind derzeit ca. 4500 Euro. Einige Gläubiger haben sich nichtmehr gemeldet, auch nicht ihre Forderungen angemeldet, denke das auch nichtmehr viele dazukommen werden, da sie wissen dass die Forderungen unwirksam sind.
Nun stellt sich meine Frage, wie ich am besten aus dieser Situation wieder herauskomme?
Meine Fragen / Angenommen:
Mir bietet ein Familienmitglied in 1-2 Jahren einen Betrag von 3000€ bis 3500€ an, sodass ich die Chance habe, die Gläubiger die zur Insolvenztabelle ihre Forderungen angemeldet haben, und die Verfahrens bzw. Treuhänderkosten zu begleichen. Sollte ich dann die Zustimmung aller Gläubiger die ihre Forderung angemeldet haben bekommen, und die Verfahrens bzw. Treuhänderkosten bezahlen können, komme ich dann ohne weiteres aus diesem Verfahren wieder raus? Die Gläubiger die ihre Forderung nicht zur Insolvenztabelle angemeldet haben, wären ja somit vom Tisch, oder? Kann man bei einer vorzeitigen Restschuldbefreiung auch die Verfahrens bzw. Treuhänderkosten per Raten bezahlen oder muss man diese auf einen Schlag bezahlen?
Den Antrag auf Restschuldbefreiung zurückzunehmen ist mir wegen diesen Kredithaien etwas zu gefährlich bzw. zu risikohaft. Welche Prozentzahl soll ich den Gläubigern anbieten oder muss ich jedem der Gläubiger die gleiche Prozentzahl anbieten? Lese immer was von Richter & Co.
Möchte endlich Klarheit haben.
Weil, mein Insolvenzverwalter meinte am Telefon das ich 10000€ benötige, was aber Unsinn ist, da ich nochnichtmal die Hälfte davon an Schulden habe.
Bitte helfen Sie mir, aus diesem Schlamassel wieder herauszukommen :-(
Antwort geschrieben am 17.03.2010 21:34:50 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Wolfgang N. Sokoll
Rankestraße 8, 10789 Berlin, Tel: 030 / 318 04 45-0, Fax: 030 / 318 04 45-44
Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Inkasso, Vertragsrecht
Rankestraße 8, 10789 Berlin, Tel: 030 / 318 04 45-0, Fax: 030 / 318 04 45-44
Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsrecht, Inkasso, Vertragsrecht
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ein Schlamassel vermag ich nicht zu erkennen. Vor allem, wenn Sie alle Gläubiger im Insolvenzantrag benannt haben. Gläubiger, welche ihre Forderungen nicht zur Tabelle anmelden, verlieren diese mit der Restschuldberfreiung. Angemeldete Forderungen, welche unbegründet sind, sollten Sie im Prüfungstermin bestreiten, wenn nicht der Insolvenzverwalter dies schon tut. Lassen Sie die Begründetheit ggf. anwaltlich prüfen.
Vorzeitige Restschuldberfreiung können Sie erlangen, wenn alle angemeldeten und unbestrittenen Forderungen und die Kosten des Insolvenzverfahrens und die bis dahin entstandenen Kosten des Treuhänders beglichen sind. Sie können in Absprache mit dem Teuhänder Raten zahlen. Die vorzeitige Restschuldbefreiung gibt es aber erst nach vollständiger Tilgung.
Davon, neue Schulden zu machen, um alte zu begleiche, rate ich dringend ab. Warum lassen Sie nicht alles seinen geregelten Gang gehen? Der pfändbare Betrag Ihres Einkommens wird eh erst zur Tilgung der Verfahrenskosten und dann zur Tilgung der Gläubigerforderungen verwendet. Was nach sechs Jahren an Gläubigerforderungen übrig ist, unterfällt der Restschuldberfreiung.
Der Insolvenzantrag kann nach Verfahrenseröffnung nicht mehr zurückgenommen werden. Den Restschuldbefreiungsantrag dürfen Sie auf keinen Fall zurücknehmen, warum sollten Sie auch?
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 17.03.2010 21:37:14
Ich möchte keine neuen Schulden machen. Ich würde etwas auf die Seite legen, und wenn ich das Geld zusammen habe, dann dass Verfahern in der Wohlverhaltensphase beenden. Da ich noch keine Ausbildung habe, und auch noch zu Hause wohne, arbeite ich nun in einer Zeitarbeitsfirma. Ich habe dann ca. 400-500€ die ich monatlich bei Seite legen kann, und wenn ich das Geld zusammen habe, möchte ich das Verfahren beenden. Ich mache ab nächstes Jahr (2011) die Abendrealschule nach, und nach dieser eine Ausbildung, da möchte ich schuldenfrei werden.
Geht das:
4500€ Schulden, biete Vergleich von 1500€ an, jeder der ANGEMELDET hat stimmt zu, ich zahle die Verfahrenskosten und hab das Verfahren hinter mir, richtig?
Wissen Sie zufällig wie hoch das die Verfahrenskosten sind?
Liebe Grüße!
Ich möchte keine neuen Schulden machen. Ich würde etwas auf die Seite legen, und wenn ich das Geld zusammen habe, dann dass Verfahern in der Wohlverhaltensphase beenden. Da ich noch keine Ausbildung habe, und auch noch zu Hause wohne, arbeite ich nun in einer Zeitarbeitsfirma. Ich habe dann ca. 400-500€ die ich monatlich bei Seite legen kann, und wenn ich das Geld zusammen habe, möchte ich das Verfahren beenden. Ich mache ab nächstes Jahr (2011) die Abendrealschule nach, und nach dieser eine Ausbildung, da möchte ich schuldenfrei werden.
Geht das:
4500€ Schulden, biete Vergleich von 1500€ an, jeder der ANGEMELDET hat stimmt zu, ich zahle die Verfahrenskosten und hab das Verfahren hinter mir, richtig?
Wissen Sie zufällig wie hoch das die Verfahrenskosten sind?
Liebe Grüße!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 18.03.2010 13:51:47
Sie können in der Wohlverhaltensperiode mit Ihren Gläubigern eine Vereinbarung schließen, um die vorzeitige Restschuldbefreiung zu erlangen. Sie sollten dies auch versuchen, wenn Sie nächstes Jahr einen Schulabschluss nachholen und dann eine Ausbildung beginnen wollen. Denn Sie sind in der Wohlverhaltensperiode verpflichtet zu arbeiten, sich um Arbeit zu bemühen und jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Das "Absitzen" der Wohlverhaltensperiode in der Schule, in einer Ausbildung, einem Studium etc. gilt regelmäßig als Benachteiligung der Gläubiger und kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen, wenn einer der Gläubiger dies beantragt. Ohne Restschuldbefreiung können auch die Gläubiger wieder gegen Sie vorgehen, welche keine Forderungen angemeldet haben, wobei diese Forderungen auch nur dann gerichtlich durchsetzbar sind, wenn sie berechtigt sind.
Über die Höhe der Verfahrenskosten kann Ihnen der Insolvenzverwalter Auskunft geben. Die Kosten sollten deutlich unter der Summe der angemeldeten Forderungen liegen. Mit der Beendigung des Verfahrens werden Sie eine Abrechnung von dem Insolvenzgericht bekommen. Dazu kommt noch die Vergütung der Treuhänders in der Wohlverhltensperide von durchschnittlich 100 € jährlich.
Sie können in der Wohlverhaltensperiode mit Ihren Gläubigern eine Vereinbarung schließen, um die vorzeitige Restschuldbefreiung zu erlangen. Sie sollten dies auch versuchen, wenn Sie nächstes Jahr einen Schulabschluss nachholen und dann eine Ausbildung beginnen wollen. Denn Sie sind in der Wohlverhaltensperiode verpflichtet zu arbeiten, sich um Arbeit zu bemühen und jede zumutbare Arbeit anzunehmen. Das "Absitzen" der Wohlverhaltensperiode in der Schule, in einer Ausbildung, einem Studium etc. gilt regelmäßig als Benachteiligung der Gläubiger und kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen, wenn einer der Gläubiger dies beantragt. Ohne Restschuldbefreiung können auch die Gläubiger wieder gegen Sie vorgehen, welche keine Forderungen angemeldet haben, wobei diese Forderungen auch nur dann gerichtlich durchsetzbar sind, wenn sie berechtigt sind.
Über die Höhe der Verfahrenskosten kann Ihnen der Insolvenzverwalter Auskunft geben. Die Kosten sollten deutlich unter der Summe der angemeldeten Forderungen liegen. Mit der Beendigung des Verfahrens werden Sie eine Abrechnung von dem Insolvenzgericht bekommen. Dazu kommt noch die Vergütung der Treuhänders in der Wohlverhltensperide von durchschnittlich 100 € jährlich.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Sokoll direkt
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-anwalt.de:

