Wie können wir uns gegen unberechtigte Forderungen zur Wehr setzen?
26.10.2010 20:37 |
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Inkasso, Mahnungen
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Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
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Meine Schwiegermutter verstarb vor 5 Jahren. Meine Frau und ich regelten den gesamten Nachlass vollumfänglich. Meine Schwiegermutter wohnte im eigenen Anwesen, das meine Frau noch im Besitz hat, aber unbewohnt ist. Wir fahren jedoch mehrmals im Jahr dorthin, um nach dem rechten zu sehen.
Bei unserem letzten Besuch, August 2010, fanden wir im dortigen Briefkasten einen Mahnbescheid vom Juli d.J. vor, ausgestellt auf und gerichtet an meine verstorbene Schwiegermutter. Die Widerspruchsfrist des Mahnbescheides war bereits abgelaufen. Keine der darin genannten Angaben sagte uns etwas. Weder waren uns der Antragsteller, die Prozessbevollmächtigten=die Rechtsanwaltskanzlei noch die Summe oder der angebliche Ursprungsgläubiger mit Sitz in Zagreb bekannt. Die angebliche Forderung bezog sich auf einen Zeitpunkt, der zwei Jahre vor dem Tod meiner Schwiegermutter lag.
Wir setzten uns sofort mit dem ausstellenden Amtsgericht in Verbindung. Dort hieß es, wir sollten eine Sterbeurkunde übersenden und damit sei die Angelegenheit "erledigt", denn gegen eine 'Tote' könne nicht 'vorgegangen' werden. Wir übersandten dem Amtsgericht die Sterbeurkunde, mit dem Hinweis, dass der in dem Mahnbescheid behaupteten Forderung jede Grundlage fehlt. Damit schien die Sache erledigt.
Vor zwei Wochen erhielt meine Frau von der den damaligen Mahnbescheid erwirkenden Kanzlei zwei separate, aber inhaltsgleiche Schreiben an unsere Wohnanschrift. Dort wurde akkurat darauf verwiesen, dass die Mutter meiner Frau "bekanntlich am 31.12.2005" verstorben sei, meine Frau nach den "Erkenntnissen" der Kanzlei "gesetzliche Erbin" sei, die Kanzlei "beauftragt" sei, "offen stehende Forderungen geltend zu machen", man "bedaure" das, aber meine Frau "hafte" dafür. Meine Frau solle jeweils "binnen Monatsfrist einen akzeptablen Rückzahlungsvorschlag unterbreiten", andernfalls würden "gerichtliche Schritte" ergriffen.
In dem einen Schreiben werden € 621,72 geltend gemacht, in dem zweiten Schreiben € 542,49. Keine der beiden Summen stimmt mit dem damaligen Mahnbescheid überein. Auf diesen wird auch in keinem der beiden (Serien-) Schreiben Bezug genommen, auch die Summe taucht nicht auf. Im Unterschied zum Mahnbescheid ist noch nicht einmal im Geringsten ein Bezug gegeben, worauf diese angeblichen Forderungen basieren sollen.
Uns kam diese Angelegenheit von Anfang an ziemlich merkwürdig vor. Denn weder zu Lebzeiten meiner Schwiegermutter noch seit ihrem Tod waren je irgendwelche der genannten Angaben real. Es gab nie Rechnungen, Belege, Erinnerungen, Mahnungen oder sonstiges dazu.
Die Merkwürdigkeiten häuften sich, nachdem wir im Internet recherchierten:
Zu allen Firmen (Antragsteller Mahnbescheid, Prozessbevollmächtigte = Rechtsanwaltskanzlei, angeblicher Ursprungsgläubiger des damaligen Mahnbescheides) fanden wir zahlreiche Hinweise auf ähnlich gelagerte Fälle. Unsere Recherchen verfestigten nachhaltig unseren Eindruck, dass es hier scheinbar um Methoden geht, die mit Seriosität nichts zu tun haben. Zudem scheint Vorsicht geboten zu sein. Die in Rede stehende RA-Kanzlei scheint - völlig unbeeindruckt von Nachfragen Betroffener oder abweichenden Darstellungen - radikal Druck auszuüben und zu zermürben, es wird behauptet, gemahnt und vollstreckt. Es sei denn, von der ersten Reaktion der Betroffenen an ist klar, dass dahinter Fachkunde und der Wille zur Auseinandersetzung steht.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Unterstützung. Wie ist am besten vorzugehen?
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