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Frage geschrieben am 26.11.2009 08:21:10

Wie kann ich Risiko beim Depot für Kind ausschließen, das von Ex Frau verwaltet wird?

Rechtsgebiet: Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1049
Meine Ex-Frau und ich haben gemeinsames Sorgerecht für unseren 5 jährigen Sohn. Meine Ex möchte jetzt ein Juniordeport bei der Comdirekt anlegen mit Risikogruppe E.

Sie möchte alleine für das Depot und Konto die Vollmacht haben. Dabei ist mir wichtig, daß für mich Risiko komplett ausgeschlossen werden kann.

Bei der Bank sagte man mir nur das Verluste selten vorkommen sollten, aber sie konnten mir nicht richtig sagen, wie ich mich absichern kann. Ich kann anscheinend leicht auf meine Vollmacht verzichten, aber nicht das Risiko ausschließen für eventuelle negative Konten/Deports irgendwann mal zu zahlen.

Könnten Sie mir bitte sagen, wie ich das vielleicht durch ein Zusatzschreiben rechtlich absichern kann?

Danke


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 26.11.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 26.11.2009 09:00:49
Rechtsanwalt Christian Joachim
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Sehr geehrter Fragesteller,

herzlichen Dank für Ihre Fragen des damit entgegengebracht Vertrauen.

Eine Mithaftung ist stets dann auszuschließen, wenn ein Kontoinhaberschaft nicht besteht und auch keine entsprechende Bürgschaft vorhanden ist.

Allein aus dem Verwandtschaftsverhältnis oder der Ehe ist eine Mithaftung für ein Konto oder ein Depot grundsätzlich nicht abzuleiten. Etwas anderes gilt nach der stetigen Rechtsprechung dann, wenn es sich z.B. um ein gemeinsames Konto der Eheleute handelt. Dann haften auch beide Eheleute für die gemeinsamen Schulden.

In Ihrem Fall wird jedoch, soweit ich ihre Ausführungen richtig verstanden habe, ein Depot für ein minderjähriges Kind angelegt, welches über Ihre ehemalige Ehefrau laufen soll.

Sodann haftet auch das Kind, beziehungsweise die Inhaberin des Depots, Ihre ehemalige Ehefrau für mögliche Verluste des Depots. Soweit Sie nicht mit dem Depot in Verbindung kommen, entsteht Ihnen grundsätzlich auch keine Haftung. Eine Ausnahme kann hier lediglich die aufgrund des Sorgerechts bestehende Vertretungsmacht (§ 1629 BGB) will den, wobei sie dort im Rahmen dieser Vertretungsmachtgeschäfte für das Kind vornehmen können. Somit würden Sie gegebenenfalls im Rahmen des Vertretungsverhältnisses haften.

Grundsätzlich kann man diese Haftungsmöglichkeot auch durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen einfacher Natur regeln. Hier wäre zunächst an eine entsprechende Haftungsfreistellung durch die jeweilige Bank Ihnen gegenüber zu denken. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass Depot auf den Namen der ehemaligen Ehefrau zu führen, und sodann in einem separaten Schriftstück sie zu verpflichten, dass sämtliche Erlöse und das Depot letztlich dem gemeinsamen Kind zustehen soll. Als letzte Möglichkeit wäre eine Haftungsfreistellung durch ihre ehemalige Ehefrau ihnen gegenüber möglich. In dieser müsste geregelt sein, dass Ihre ehemalige Ehefrau für sämtliche Verluste aus dem Depot gegenüber dem Kind als auch Ihnen gegenüber aufkommt. Diese Vereinbarung schlägt jedoch fehl, wenn ihre ehemalige Ehefrau nicht leistungsfähig ist. Schließlich besteht die Möglichkeit, wobei jedoch wohl die Bank nicht mitspielen dürfte, dass diese zusichert, dass keine Verluste entstehen.

Mit den entsprechenden Regelungen müssten Sie so weit abgesichert sein. Darüber nachzudenken wäre jedoch auch, gegebenenfalls eine risikolose Anlage zu wählen.

Ich hoffe, Ihre Frage hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen selbstverständlich gerne weiterhin zur Verfügung.

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.11.2009 09:36:00

Vielen Dank.

Ich hätte nicht gefragt, wenn meine Ex Frau ein eigenes Depot anlegen wollte oder sie sichere Anlagen machen wollte. Da wir gemeinsames Sorgerecht haben, müssen beide Elternteile die Konten/Depots für das Kind gemeinsam eröffnen.

Daher ist wohl die einzige Ihrer Möglichkeiten die, eine Haftungsfreistellung von meiner Ex zu bekommen. Hätten Sie dazu ein paar Zeilen wie ich das formuliere?

Und was heißt 'nicht leistungsfähig'? Nicht zurechnungsfähig?

Danke
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 26.11.2009 12:08:19

Sehr geehrter Fragesteller,

herzlichen Dank für Ihre Nachfrage.

Sofern Sie das Depot mit eröffnen sollen, so entsteht auch eine entsprechende Haftung. Bzgl. der Leistungsfähigkeit Ihrer ehemaligen Ehefrau war dies so gemeint, dass Sie, auch wenn Sie eine entsprechende Vereinbarung schließen, dann leer ausgehen, wenn Ihre ehemalige Ehefrau die Verluste an Sie nicht ausgleichen kann, d.h. nicht über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügt. Sie verlagern dann nur das Risiko auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Ihrer ehemaligen Ehefrau, können von der Bank jedoch immer noch in Anspruch genommen werden. Hier könnte man ggf. nur mit einer durch Ihren ehemalige Ehefrau einzubringenden Sicherheit entgegenwirken.

Ein kurzes Muster einer Vereinbarung übersende ich Ihnen per Email.

Sodann hoffe ich Ihre Frage umfassend und hilfreich beantwortet zu haben und wünsche Ihnen einen angenehmen Tag.

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