ich habe eine Internetagentur und möchte aufgrund dessen, dass der Kunde seit Monaten seine Hosting-Gebühren nicht bezahlt, die Domain und das zugehörige Hosting kündigen. Der Kunde ist aktuell mit 118 Tagen mit dem Begleichen der Rechnung in Verzug.
Eine Kündigung bedeutet, dass seine Website weg ist und seine Domain gekündigt ist; diese Domain würde daraufhin frei werden für andere, die diese Domain frei im Internet kaufen könnten. Seine E-Mails, die unter der Domain laufen, sind dann ebenso weg.
Das Kündigungsschreiben, in dem ich mit 3 Monaten Kündigungszeit die Verträge gekündigt habe, kommt mit dem Hinweis "Empfänger/Firma ... nicht zu ermitteln" zurück (habe einen Brief per Einschreiben mit Rückantwort abgeschickt).
Wie kann ich nun meinem Kunden ordnungsgemäß kündigen? Die Telefonnummer, die mir vom Kunden bekannt ist, funktioniert auch nicht, es heißt dort: "die gewählte Rufnummer ist nicht vergeben".
Antwort geschrieben am 10.12.2010 16:08:24 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
Strafrecht, Verkehrsrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Erbrecht, Verwaltungsrecht
Bewertungen: 376
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wenn der Empfänger unbekannt verzogen ist und weder eine Wohnung noch ein Briefkasten mehr existiert, besteht die Möglichkeit der Ersatzzustellung nach § 181 ZPO.
Das zuzustellende Schriftstück ist dann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, in dessen Bezirk der Ort der Zustellung liegt, niedergelegt werden.
Das richtige Amtsgericht erfahren Sie, wenn Sie unter www.gerichtsverzeichnis.de den Ort des Schuldners angeben.
Mit der Abgabe des Schriftstückes an die Geschäftsstelle gilt das Schreiben dem Empfänger als zugestellt.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt
Doktorand an der Comenius University / Bratislava
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