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Wie hoch und vor allem wie lange werde ich Unterhalt zahlen müssen?


| 22.05.2012 21:32 |
Preis: ***,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin


| in unter 1 Stunde

Hallo.
Ich frage sie aus purer verzweiflung.
Ich bin seit 12 Jahren mit einer Frau zusammen und seit 2 Jahren mit dieser Verheiratet. Ab den 6 Jahr habe ich meine jetzige frau Finanziell unterstützt als sie bei mir einzog (sie hatte nur ein einkommen von 300€ [Minijob]). Und ich auch nur ein Nettoeinkommen von ca 1400€. Nach 3 Jahren in den ich fast nur minus am ende des Monats gemacht habe da sie ja bis auf ihr kleines gehalt finanziert werden musste, fand sie endlich eine Arbeitsstelle. Wir heirateten nach einem Jahr und ich war in der Lage viele Schulden abzubauen. Jetzt nach 2 Jahren ehe will sie sich scheiden lassen "weil sie sich verändert hat". Ich zahle im Monat 450€ ab (diese Schulden wurden kurz vor der Hochzeit gemacht um die Hochzeit+Altschulden zu bezahlen). Ich verdiene jetzt Netto ca. 2300€ und sie ca 1100€. Ich fühle mich ausgenutzt da ich ohne sie deutlich besser dran gewesen währe und jetzt sehr warscheinlich noch Unterhalt Zahlen darf weil "meine Frau sich verändert hat". Es sind keine Kinder vorhanden. Meine Frage: Werden diese vorehelichen Schulden mitberechnet, wie hoch und vor allem wie lange werde ich Unterhalt zahlen müssen (eine min-max Rechnung würde klarheit bringen) vielen Dank
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2006 weitere Antworten zum Thema:
Scheidung Unterhalt zahlen
22.05.2012 | 21:52

Antwort

von

Rechtsanwalt Steffan Schwerin
635 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

Zunächst wäre zwischen Trennung und Scheidung Trennungsunterhalt zu zahlen.

Dabei werden Ihre Aufwendungen für die Frau nicht berücksichtigt.

Allerdings können Sie die Schulden, die Sie monatlich abtragen, von Ihrem Einkommen absetzen und somit den Unterhalt reduzieren.

Zu zahlen wären etwa 300 Euro.

Nach der Scheidung käme der nacheheliche Unterhalt in Betracht, wird aber hier entfallen, weil die Ehe nur von kurzer Dauer war.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.


Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

Tel.: 036412692037
Fax: 036412671047
Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
Internet: www.jena-rechtsberatung.de

Bewertung des Fragestellers 2012-05-23 | 17:51


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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
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