Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Ich durfte eine Nachfrage stellen:
Ich las auf einer anderen Internet-Site folgendes:
"Seit 2001 sind Spekulationsgeschäfte nur noch zur Hälfte zu besteuern". Im Gegenzug sind auch Verluste nur zur Hälfte absetzbar.
Quelle:
zvi.de/fileadmin/files/Spekulationssteuer.pdf
Stimmt denn das?
Wenn Sie mir das noch beantworten könnten?
Sie bekommen danach von mir das beste Rating.
Besten Dank und freundliche Grüsse
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Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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