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Frage geschrieben am 14.01.2011 20:51:33

Wie die Löschung von Verlustvorträgen bei GmbH-Sanierung (§8c KStG) vermeiden?

Rechtsgebiet: Gesellschaftsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1538
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Löschung.
Ich bin Berater bei einer norddeutschen GmbH, die wegen geringer Produktivität und diverser Fehlentscheidungen im Einkauf refinanziert werden muss. Es sind hohe Verluste angelaufen, und nennenswerte stille Reserven gibt es nicht. Der Auftragsbestand ist relativ hoch (über 1 Jahresumsatz durch feste Lieferverträge), der Sanierungsbedarf trotdem erheblich, das Sanierungsrisiko aus Sicht des Investors ebenfalls erheblich und die aufgelaufene Verluste eben ziemlich groß. Das Eigenkapital ist negativ, was ggf. in haftendes Eigenkapital umgewandelt werden könnte, zu welchen die Eigentümer bereit wären).

Die Eigentümer sind bereit bis zu 51% zu verkaufen, um die GmbH sanieren zu lassen.

Ein Investor/Interessent ist da, aber es gibt ein großes Problem:

Bei den Verhandlungen kommt ein für beide Seiten akzeptabler Preis für die Anteile nur heraus, wenn die Verlustvorträge beim Anteilsverkauf irgendwie erhalten bleiben. So hofft nämlich der Interessent, die absehbaren Gewinne bei der Abarbeitung des großen Auftragsbestands (für ihn) steuerfrei einstreichen zu können – und so sein Invest zügig zu refinanzieren.

Da der Investor als Privatmann einsteigen würde, ist er nach eigenen Angaben ziemlich flexibel. Er hat mich deshalb beauftragt, nach Wegen zu suchen, den § 8c KStG zu vermeiden (uns ist bekannt, dass dieser durch das sog. Sanierungsprivileg im Rahmen des § 8c(1a) zwar gelockert wurde, dieses Sanierungsprivileg aber durch einen Nichtanwendungserlass derzeit nicht angewendet wird, ein Ende dieser Story ist angeblich nicht abzusehen).

Welche Möglichkeiten gibt es, damit beide Seiten zueinander kommen?

Vielen Dank für gute und konkrete Ideen.


Antwort geschrieben am 15.01.2011 12:31:48
Rechtsanwalt Florian Würzburg
Konsul-Smidt-Straße 8 p, 28217 Bremen, Tel: +49 421 4089 80 20, Fax: +49 421 4089 80 29
Steuerrecht, Familienrecht, Erbrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

auf Basis der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben beantworte ich nachfolgend Ihre Frage.

Die von Ihnen erwähnte Verwaltungsanweisung (BMF, 30.4.2010, IV C 2 - S 2745-a/08/10005 :002) beruht auf einem Prüfverfahren der EG-Kommission (EG-Kommission, 24.2.2010, K(2010)970).

Die Generaldirektion Wettbewerb hat Zweifel daran, dass die angesichts der Wirtschaftskrise seitens Deutschlands geschaffene Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG als Regionalbeihilfe mit dem europäischen Binnenmarkt vereinbar ist.

Der Ausgang des Prüfverfahrens bleibt in der Tat abzuwarten und lässt sich nicht seriös abschätzen.

Gleichwohl bleibt für Ihre Kundin die Möglichkeit, eine Sanierung im Rahmen des § 8c I KStG anzustreben.

Je nach Sachlage könnten die Beteiligten durch vertragliche Gestaltungen (aufschiebende oder auflösende Bedingungen etc.) versuchen, attraktive Lösungen zu finden.

Auf die Berücksichtigung des § 42 AO ist Ihre Kundin vorsorglich hinzuweisen.

Leider kann ich Ihnen angesichts der Rechtslage keine erfreulichere Auskunft geben, wünsche trotzdem ein angenehmes Wochenende!

Sozietät Müller&Würzburg
Steuerberater und Rechtsanwalt

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Wie die Löschung von Verlustvorträgen bei GmbH-Sanierung (§8c KStG) vermeiden? | Gesamtbewertung: 2.8/5 | Datum: 2011-01-15
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Eine triviale Antwort auf eine vernünftige Frage. Dass was ich da bekommen habe als Info, ist in wenigen Minuten Internetrecherche eruirbar. Insgesamt reine Geldverschwendung.

Stellungnahme vom Anwalt:
Der Fragesteller muss sich mit der Rechtslage abfinden. Auch in diesem Forum können die beratenden Rechtsanwälte keine Situation herzaubern, die seitens des Fragestellers gewünscht wird. Alles andere wäre unseriös.



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