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Sehr geehrte Damen und Herren,
wie errechnet sich der Kindesunterhalt bei Selbstständigkeit?
Soweit ich informiert bin bezieht sich die Düsseldorfer Tabelle auf das Einkommen NACH Steuern.
Wie ist das dann aber bei einem Selbstständigen?
Mein Freund hat letztes Jahr seine Arztpraxis aufgegeben und ist in eine neue Gemenischaftspraxis gewechselt.
Er hat ein monatliches Einkommen von 5000€ - Steuern sind bei Selbstständigen ja erst Ende des Jahres fällig - allerdings hat er noch so viel Schulden aus der Altpraxis, dass er noch keine Steuern zahlen muss (ich hoffe, ich hab das richtig formuliert...).
Wie errechnet sich hier der Kindesunterhalt? Die Kinder sind 12 und 14 Jahre und leben bei der Mutter, die ein vielfaches von dem verdient, was ihr Ex verdient (was keine Rolle spielt, ich weiß).
Er hat all die Jahre den Höchstsatz bezahlt, allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das so in Ordnung war, da der Unterhalt von den 5000€ VOR Steuern berechnet wurde (auch hier wurden keine Steuern bezahlt wegen der hohen Schuldenlast).
Man kann doch am Ende nicht weniger als Nichts haben!
Mir wurde gesagt, dass Schulden wohl auch angerechnet werden können, allerdings weiß ich nicht, was für Schulden angerechnet werden können und in welcher Höhe.
Ebenso wurde mit mitgeteilt, dass Versicherungen (ich nehme mal an es handelt sich um die Pflichtversicherungen wie Krakenversicherung???) ebenso vom Einkommen abgezogen werden.
Können Sie mir hier weiterhelfen?
Wie berechnet sich in so einem Fall der Unterhalt?
Ich hoffe, ich habe alles Notwendige mitgeteilt.
Vielen Dank für Ihre Bemühung und mit freundlichen Grüßen,
eine Verzweifelte auf der Suche nach Hilfe
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 10.5.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 10.05.2009 16:36:37 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Ulrike Fürstenberg
Am Waldrand 10/1, 71111 Waldenbuch, Tel: 07157-880477, Fax: 07157-880466
Fachanwalt Sozialrecht, Familienrecht, Schulrecht, Erbrecht, Medizinrecht
Bewertungen: 27
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