ich befinde mich in einer verzwickten Situation.
Zum Verlauf:
Vergangenes Jahr, Juni, habe ich für meine Bekannte bei dem Versandhaus Schwab Kleidung im Wert von 180,00 Euro mitbestellt.Der Verlobte meiner Bekannten wollte ihr eine Freude machen und ihr die Sachen bezahlen. Der Verlobte war zu dieser Zeit inhaftiert in einem geschlossenen Threapiezentrum für Drogenabhängige in dem die Verwaltung auch die Konten der Inhaftierten verwaltet. Die Überweisung an das Versandhaus wurde anscheinend 2 mal falsch angewiesen von dieser Verwaltung und in der Zwischenzeit erhielt ich einige Mahnungen die ich an die beiden Bekannten weiterleitete.
Desöfteren habe ich auch bei dem Versandhaus angerufen und mitgeteilt daß dies ein Mitbesteller wäre und auch den Namen genannt und die Lage geschildert, wobei ich immer hingehalten wurde ich solle noch warten vielleicht käme das Geld ja doch noch an.
Vor drei Tagen erhielt ich ein Schreiben von einem Inkassobüro von 444 Euro innerhalb einer Woche zu bezahlen, evtl. in Raten.
Sofort rief ich bei Schwab an schilderte abermals die Situation die mir dann sagten jetzt wäre alles zu spät und ich sollte über eine Privatklage mein Geld einklagen, ich hätte früher etwas tun müssen. Ich kann meine Anrufe bei dem Versandhaus anhand des Einzelverbindungsnachweis bestätigen.
Die betreffenden Personen gehen nicht mehr ans Telefon und an die Tür.
Meine Frage:
Was soll ich jetzt tun und worauf muß ich achten?
mit freundlichen Grüßen
G. Maamar
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 24.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 24.03.2010 15:18:38 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Das Problem ist, dass Sie gegenüber dem Versandhaus der Vertragspartner sind. Daher haften Sie gegenüber dem Versandhaus ach für die Rechnungen.
Zu Recht hat Sie das Versandhaus daher in Anspruch genommen und auch ein Inkassobüro eingeschalten.
Sie sind hier auch verpflichtet, zu zahlen.
Allerdings sollten Sie die vom Inkasso draufgeschlagenen Kosten prüfen und diesen ggf. widersprechen. Der Sprung von 180 € auf 444 € scheint nicht umsetzbar. Hier sollten Sie sich an das Inkasso wenden und um Erläuterung bitten.
Gegen den Bekannten, der die Sachen haben und bezahlen wollte, haben Sie einen Zahlungsanspruch.
Sie sollten den Bekannten anschreiben und binnen 14 Tagen zur Zahlung auffordern und schonmal gerichtliche Schritte androhen.
Erfolgt keine Zahlung kann man in das gerichtliche Mahnverfahren übergehen oder auch direkt klagen. Sie können sich vorher auch eines Anwalts bedienen.
Der Bekannte schuldet Ihnen die 180 € und die zusätzlich entstehenden Kosten, insbesondere für das Inkasso, aber auch für einen Anwalt.
Problematisch kann hier lediglich die Beweislage sein. Ihr Bekannte kann ggf. abstreiten, das Sie die Sachen für ihn bestellt haben und er diese bezahlen wollte.
Hier sollten Sie prüfen, ob es ggf. Beweise, Zeugen etc. gibt.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
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