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Frage geschrieben am 03.02.2011 11:52:44

Widerstand gegen Staatsgewalt

Rechtsgebiet: Strafrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1090
Guten Tag,

mir ist kürzlich das wirklich blödeste in meinem Leben passiert.

Wir waren die Geburt eines Kindes feiern und ich habe mich den ganzen Tag schon nicht gut gefühlt. Es wurde auch viel getrunken und zur Belustigung hat man mir in Biermischgetränke Korn mit untergemischt (vertrag ich gar nicht). Irgendwann habe ich dann "den Hammer ins Gesicht bekommen" und war total neben der Spur. Wollte dann ins Bett gehen und bin auf der Treppe mit Socken ausgerutscht und mit dem rechten Hinterkopf gegen den Handlauf gestoßen. Ca. 2 Minuten war ich total dusselig und jemand hat vor lauter Schreck den Rettungsdienst gerufen.
Als dieser eintraf war ich wieder klar und wollte nur ins Bett. Habe die Untersuchung abgelehnt, darauf hat sich der Rettungsdienst aber nicht eingelassen. Ich wollte es unterschreiben, aber selbst das hat man mir vorenthalten. Die haben direkt an mir rumgezogen und ich habe mich im Stand weggedreht. Als ich mich weiterhin gegen die Untersuchung und Androhung der Mitnahme geweigert habe, sagte man mir ich würde in die Psychiatrie eingewiesen werden. Dann habe ich aus Schiss meine Jacke gegriffen, Schuhe hatte ich bereits an, und bin einfach weggegangen. Ca. 150m weiter habe ich hinter der Hecke gewartet; in der Hoffnung sie würden fahren.
Leider haben die die Polizei dazugerufen. So bin ich also wieder zurückgelaufen und hatte vor der Polizei die Situation zu erklären. Es ging dann sehr schnell (2 Polizisten/1 Praktikant) und es hat eine Diskussion zwischen mir und Polizei angefangen. Als auch die mich anfassen wollten, habe ich es ihnen untersagt und mich weggedreht. Dabei habe ich die Polizistin angeblich gekratzt. Es ging hin und her und letztendlich hat man sich auf mich draufgeworfen (zu dritt), mir Hände und Füsse gefesselt. Ich habe keine Luft mehr bekommen und habe versucht mich zur Seite zu drehen. Die schrien nur noch rum ich sei aggressiv, handgreiflich, unzurechnungsfähig, etc. . Mit vielen Aussagen wurde ich total beleidigt und auch sehr provoziert. Man zog mir dann heftig an den Haaren (als ich lag) den Kopf nach hinten. Es tat widerlich weh. 3 Schläge o. Tritte (konnte es ja nicht sehen) habe ich auf den Rücken bzw. rechtes Gesäß und Oberschenkel bekommen. Angeblich habe ich auch noch die Polizistin versucht zu beißen; die privaten Gespräche zwischen den Polizisten beinhalteten einige Unverschämtheiten. Z.B. "...die kann sich morgen Früh eh' an nichts erinnern, übertreib ruhig in deiner Aussage..." und und und!
Man hat mich dann fixiert und in den Rettungswagen verfrachtet und ins nahgelegene Hospital gebracht. Dort hat dann der Polizist dem Arzt erzählt, ich war in dem gleichen Raum, ich hätte ihm heftig ins Gesicht getreten. Der Arzt sagte es könnte unter Umständen ja eine innerliche Verletzung sein, aber er könne gar nichts erkennen. Ich frage mich auch wie ich in getreten haben soll. Bin 158cm groß/klein und weige 63kg.
Als die Polizei weg war hat man mich sofort losgebunden und normale Gespräche mit mir geführt. Weder Infusion noch sonst etwas in dieser Art waren notwendig. Das Personal war sogar der Auffassung, die Polizei habe total übertrieben.
Laut Bericht habe ich sogar den Rettungsdienst angegriffen; dabei wollte ich doch nur ins Bett, keine Untersuchung und nicht gegen meinen Willen angefasst werden.
Die Polizistin sagte zu mir sie würde dafür sorgen, dass ich wegen dem Vorfall demnächst Hartz IV beantragen kann. Sie könne keine Zivilversager leiden. Darauf habe ich schnippige Antworten gegeben (z.B. "Genau, und mein Vater ist Richter und wird sie alle verklagen für diese Aktion!"). Sowas habe ich nur gequasselt, weil ich ja für blöd abgestempelt wurde und so tolle Sachen ins Gesicht gesagt bekommen habe.

Habe auch einen Zeugen, der bestätigen kann, wie die Polizei aus seiner Sicht diese Situation provoziert hat. Nutzt das was? Polizei sagte mir direkt ich hätte keine Chance.

Was kann ich nun tun? Bin noch nie aufgefallen und/oder mit der Polizei in Kontakt geraten. Fühle mich als Schwerverbrecher und habe totale Angst vor der Strafe.


Antwort geschrieben am 03.02.2011 12:01:06
Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer
Helenenstraße 42, 30519 Hannover, Tel: 0511 86699888, Fax: 0511 86699899
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Sehr geehrte Fragestellerin,

Zeugen sind in diesem Falle die wichtigsten Beweismittel.
Vorab sollten Ihre Zeugen auf jeden Fall den Sachverhalt zumindest stichpunktartig notieren, um wichtige Details nicht bis zu einem eventuellen Verfahren zu vergessen.

Es wäre zunächst dringend ratsam, dass erst einmal Akteneinsicht beantragt wird, um die Situation richtig einschätzen zu können und zu erfahren, welche Beweismittel die Staatsanwaltschaft hat.

Gehen Sie aber auf gar keinen Fall zu einer polizeilichen Vorladung, sondern lassen Ihre Stellungnahme von einem Rechtskundigen abgeben.

Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie aber noch keine Vorladung als Beschuldigte bekommen.

Dies sollte zunächst einmal abgewartet werden, um dann die o.g. Schritte einzuleiten.

Wenn Sie dafür Hilfe benötigen, steht Ihnen meine Kanzlei gerne zur Verfügung.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt

Doktorand an der Comenius University / Bratislava

Helenenstr. 42
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Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.02.2011 20:18:05

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,

ich habe nur einen Zeugen, mehr nicht; leider. Werde ich direkt vorbestraft? Ich schäme mich so dafür, aber die Polizei hat aus meiner und aus Sicht des Zeugen diese Situation herausgefordert. Das Problem ist, die sagten mir schon an dem Abend ich hätte keine Chance dagegen anzugehen und auch der Rettungsdienst (die sich provozieren über mich lustig gemacht haben) würde zu Gunsten der Polizei aussagen. Das Problem ist, ich bin selbst im öffentlichen Dienst (Bw und 32J. alt) und habe Angst es könnte meine Karriere zerstören. War in meinem ganzen Leben ein korrekter Mensch und nun sowas ...! Bin völlig verängstig und in absoluter Sorge!!!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 03.02.2011 20:34:17

Sehr geehrter Fragesteller,

zunöchst einmal muss überhaupt ein Ermittlnugsverfahren eingeleitet werden.

Wenn dies der Fall sein sollte, kann aufgrund der Aktenlage auch eingeschätzt werden, ob es für eine Anklage ausreicht oder nicht (Akteneinsicht).

Wenn auch dies der Fall sein sollte, besteht außerdem die Möglichkeit mit der Staatsanwaltschaft zu sprechen und die SAche einzustellen, z.B. gegen eine Geldbuße in Höhe von 20-30 Tagessätzen a X Euro (Monatliches Netto-Gehalt geteilt durch 30), sodass kein Urteil gefällt wird und Sie auch nicht vorbestraft werden.

Wenn Sie mögen, kann meine Kanzlei dies für Sie übernehmen.

Bei weiteren Fragen schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin zur Verfügung stehen möchte.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Felix Hoffmeyer
Rechtsanwalt


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