Widerspruch gegen Kündigung einreichen
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Diplom-Jurist Marcus Alexander Glatzel
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich erhielt heute in einem unfrankierten Umschlag, der sich in meinem Hausbriefkasten fand, die Kündigung durch meine Arbeitgeberstelle, die sich 300 km weit von meinem Wohnort befindet.
Jemand muss also den Umschlag direkt eingeworfen statt per Post geschickt haben.
Als Kündigungsgrund wird genannt: unentschuldigtes Fehlen am 15. und 16.06.
Gegen die Kündigung will ich Widerspruch einlegen.
Grund:
Ich arbeite an einer (amerikanischen) Schule. Für die letzte Schulwoche galt, dass sogenannte specialists (Musik. Sport. Kunst. Deutsch = ich)keinen Unterricht abhalten müssen, nur die Klassenlehrer (vollzeit).
Dass Anwesenheitspflicht bestand (bestanden haben soll!), war mir überhaupt nicht klar und von der Schulleitung auch nicht klar gestellt worden.
Am Dienstag, 14.06., bin ich noch extra in der Schule erschienen, um meinen Klassenraum herzurichten. Aber auch dieser Tag wurde von der Schulleitung nicht genutzt, um mich anzusprechen.
Im Kündigungsschreiben steht nun, wie - fast klingt es verzweifelt - die Schulleitung nun versucht habe, mich amd 20., 21. und 22.06 zu erreichen. Telefonisch. (Meine Telefonnr. ist aber geheim, so dass dies nicht ging). Die Schulleitung hat meine Privatadresse und zwei Email-Adressen, um mich zu erreichen.Keiner dieser Wege wurde benutzt.
Statt dessen wurden Anfang letzter Woche meine Eltern belästigt (!), was ich eine Frechheit finde.
(Die Schulleitung hat deren Adresse für extreme Notfälle wie Unfall oder Tod).
Über den Vorgang habe ich mich bei der Schulleitung und deren Vorgesetzten bereits beschwert - zu dem Zeitpunkt noch in Unkenntnis, dass bereits ein Kündigungsverfahren gegen mich in Gang gesetzt worden war.
nebenbei: Arbeitgeberstelle, die mich eingestellt haben, und Arbeitsstelle sind zwei verschiedene Stellen.
Bitte teilen Sie mir mit, wie, wann, bei wem und mit welchen Argumenten ich gegen das Kündigungsschreiben Widerspruch/Einspruch einlegen muss.
Danke!
(P.S. Abbuchung ab 30.06. möglich. Dennoch wäre ich dankbar, wenn - vielleicht durch RA Kah, der mich bereits in anderen Sachen beraten hat - ich bereits morgen eine Auskunft erhalten könnte).
Kündigung Widerspruch









