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hallo,
meine Lebensgefährtin (Pharmareferentin) hat ihren Elterngeldbescheid bekommen und die Quartalsweise ausgezahlten Prämien wurden dabei nicht berücksichtigt.
Auf Nachfrage bei der Elterngeldstelle wurde uns erklärt das diese Prämien als Sonderzuwendungen gewertet werden, weil sie anders besteuert werden und somit nicht auf das Elterngeld angerechnet werden. Auf dem Steuerbescheid meiner Partnerin sind diese Prämien als "Prämie Arzt" gekennzeichet und werden wohl als sonstige Bezüge gesondert versteuert.
Nach Recherche im Internet bin ich allerdings auf einen Fall gestossen der im Februar 2010 vor dem Bundessozialgericht (Az. B 10 EG 3/09 R) verhandet worden, Eine Frau bekam zusätzlich zum Festgehalt sechsmal im Jahr eine Provision von ihrem Unternehmen. Als die Frau schwanger wurde und ein Kind zur Welt brachte, zahlte die Elterngeldstelle nur auf der Grundlage des geringen Grundgehalts das Elterngeld an die Frau, da die Elterngeldstelle Provisionen nicht als laufender Arbeitslohn angesehen hat.
Das Bundessozialgericht Az. B 10 EG 3/09 R sah dies allerdings anders und gab der klagenden Frau Recht. Grundsätzlich beträgt das Elterngeld 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate bevor das Kind geboren wurde.
Macht es Sinn gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen und evtl. sogar zu Klagen, auch im hinblick auf den o.g. Fall?
MfG
Barnie77
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