Widerspruch Kostenfestsetzungsantrag
| 28.12.2010 20:45
| Preis:
***,00 € |
Generelle Themen
Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
Ich muss heute (Fristsache) einem Kostenfestsetzungsantrag widersprechen und wüsste gern, ob ich alle Punkte drin habe.
Danke.
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 21 weitere Antworten zum Thema:
Widerspruch
Eingrenzung vom Fragesteller
28.12.2010 | 20:56
Meine Frage lässt sich hier beantworten. Ich muss heute noch faxen, und alles, was ich möchte,sind ein paar Standardformulierungen, die enthalten sein sollten für einen professionell klingenden Widerspruch.
Also, Text bisher: Hiermit widerspreche ich dem Antrag auf Kostenfestsetzung vom xx.xx.2010 in der Sache S ./. L, da es von meiner Seite berechtigte Gegenforderungen in Form eines Beratungshonorars gibt. Zudem waren qualitative Mängel in der anwaltlichen Beratung erkennbar, die mir prozessuale Nachteile eingebracht haben.
Ist das so ok., oder brauche ich weitere Ausführungen?
Eingrenzung vom Fragesteller
28.12.2010 | 21:42
Meine Frage lässt sich hier beantworten. Ich muss heute noch faxen, und alles, was ich möchte,sind ein paar Standardformulierungen, die enthalten sein sollten für einen professionell klingenden Widerspruch.
Also, Text bisher: Hiermit widerspreche ich dem Antrag auf Kostenfestsetzung vom xx.xx.2010 in der Sache S ./. L, da es von meiner Seite berechtigte Gegenforderungen in Form eines Beratungshonorars gibt. Zudem waren qualitative Mängel in der anwaltlichen Beratung erkennbar, die mir prozessuale Nachteile eingebracht haben.
Ist das so ok., oder brauche ich weitere Ausführungen?
Eingrenzung vom Fragesteller
28.12.2010 | 21:42
Meine Frage lässt sich hier beantworten. Ich muss heute noch faxen, und alles, was ich möchte,sind ein paar Standardformulierungen, die enthalten sein sollten für einen professionell klingenden Widerspruch.
Also, Text bisher: Hiermit widerspreche ich dem Antrag auf Kostenfestsetzung vom xx.xx.2010 in der Sache S ./. L, da es von meiner Seite berechtigte Gegenforderungen in Form eines Beratungshonorars gibt. Zudem waren qualitative Mängel in der anwaltlichen Beratung erkennbar, die mir prozessuale Nachteile eingebracht haben.
Ist das so ok., oder brauche ich weitere Ausführungen?
Eingrenzung vom Fragesteller
28.12.2010 | 21:43
Meine Frage lässt sich hier beantworten. Ich muss heute noch faxen, und alles, was ich möchte,sind ein paar Standardformulierungen, die enthalten sein sollten für einen professionell klingenden Widerspruch.
Also, Text bisher: Hiermit widerspreche ich dem Antrag auf Kostenfestsetzung vom xx.xx.2010 in der Sache S ./. L, da es von meiner Seite berechtigte Gegenforderungen in Form eines Beratungshonorars gibt. Zudem waren qualitative Mängel in der anwaltlichen Beratung erkennbar, die mir prozessuale Nachteile eingebracht haben.
Ist das so ok., oder brauche ich weitere Ausführungen?
28.12.2010 | 21:42
Antwort
von
Rechtsanwalt Gerhard Raab
621 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Sie sollten klarstellen, daß Sie mit materiell-rechtlichen Gegenansprüchen aufrechnen.
2.
Dies vorausgeschickt können Sie folgendermaßen formulieren:
In dem Rechsstreit
S ./ . L
widerspreche ich dem Antrag auf Kostenfestsetzung.
Begründung:
Mir stehen materiell-rechtliche Gegenansprüche aus Beratungstätigkeit in Höhe von xxx,xx € zu (Alternative: ... zu, die die zur Festsetzung beantragten Gebühren übersteigen).
Ferner mache ich gegen den Antragsteller Schadenersatzansprüche in Höhe von yyy,yy € geltend (Alternative: ... geltend, die die zur Festsetzung beantragten Gebühren übersteigen).
Name und Unterschrift
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Aachener Straße 585
50226 Frechen
Telefon: 02234 - 6 39 90
Telefax: 02234 - 6 49 60
E-Mail: mail@ra-raab.de
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