Frage geschrieben am 27.07.2010 16:11:29
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Widerspruch Hartz 4 abgelehnt
Rechtsgebiet: Sozialrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1688Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Antwort geschrieben am 27.07.2010 16:40:21 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Abogado LL.M. Ernesto Grueneberg
Köthener Str. 44, 10963 Berlin, Tel: 030 2318 5608, Fax: 030 577 057 759
Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Sozialrecht, Ausländerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 232
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Der Antrag ist aber innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses zu stellen und auch die versäumte Handlung (hier: Widerspruch) nachzuholen.
Vorsorglich sollten Sie auch Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Die ARGE ist zur Überprüfung verpflichtet und bei einer Ablehnung käme dann Widerspruch und Klage in Frage.
Diese Anträge richten sich immer an das Amt, welches den Bescheid ausgestellt hat.
Falls Sie sich eine Vertretung in der Angelegenheit wünschen, bitte kontaktieren Sie mich per E-Mail. Bei einer Mandatierung werde ich die Beratungsgebühr anrechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Ich möchte abschließend darauf hinweisen, dass Antworten im Rahmen dieser Plattform nur eine erste Orientierung darstellen. Eine persönliche anwaltliche Beratung kann dadurch nicht ersetzt werden. Das Weglassen oder Hinzufügen von Umständen kann die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes verändern
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 27.07.2010 18:13:19
Sehr geehrter Herr Grueneberg,
ob fehlendes Verschulden vorliegt- mag ich fast bezweifeln,denn:
die Ablehnung war vom 3.3.2010 .
Da ich mich in einem fürchterlichen Rechtstreit bzgl meiner Scheidung befand- außerdem bewegungsunfähig für eine Zeit wegen Bandscheibenvorfall (attestiert am 12.4.) und die Zusage für die Reha ab 27.4. befand habe ich auch auf anraten meiner Anwältin nichts mehr unternommen.Es war mir alles zuviel und sie meinte klage vorm Sozailgericht würde wahrscheinlich nichts mehr bringen.Die Reha wurde verlängert bis 22.6.10 und nach dieser Rückkehr erfuhr ich, dass die Altersvorsorgeschonbeträge verdreifacht wurden und ich es doch auf diesem Wege mal probieren solle.Scheidung war am 20.7.2010- erst so langsam kann ich wieder denken:) Meinen Sie es mache Sinn?
MfG J.B.
Sehr geehrter Herr Grueneberg,
ob fehlendes Verschulden vorliegt- mag ich fast bezweifeln,denn:
die Ablehnung war vom 3.3.2010 .
Da ich mich in einem fürchterlichen Rechtstreit bzgl meiner Scheidung befand- außerdem bewegungsunfähig für eine Zeit wegen Bandscheibenvorfall (attestiert am 12.4.) und die Zusage für die Reha ab 27.4. befand habe ich auch auf anraten meiner Anwältin nichts mehr unternommen.Es war mir alles zuviel und sie meinte klage vorm Sozailgericht würde wahrscheinlich nichts mehr bringen.Die Reha wurde verlängert bis 22.6.10 und nach dieser Rückkehr erfuhr ich, dass die Altersvorsorgeschonbeträge verdreifacht wurden und ich es doch auf diesem Wege mal probieren solle.Scheidung war am 20.7.2010- erst so langsam kann ich wieder denken:) Meinen Sie es mache Sinn?
MfG J.B.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 27.07.2010 18:23:29
Ohne die Unterlagen geprüft zu haben, kann ich die Frage nach den Erfolgsaussichten wirklich nicht beantworten.
Ich kann Ihnen aber sagen, dass für die Anträge keine zwingende anwaltliche Vertretung vorgesehen ist, sodass Sie nur Zeit verlieren können.
Falls Sie sich doch eine Prüfung der Aussichten bzw. ein Angebot für die Vertretung wünschen, schreiben mir einfach eine kurze E-Mail
MfG
Ohne die Unterlagen geprüft zu haben, kann ich die Frage nach den Erfolgsaussichten wirklich nicht beantworten.
Ich kann Ihnen aber sagen, dass für die Anträge keine zwingende anwaltliche Vertretung vorgesehen ist, sodass Sie nur Zeit verlieren können.
Falls Sie sich doch eine Prüfung der Aussichten bzw. ein Angebot für die Vertretung wünschen, schreiben mir einfach eine kurze E-Mail
MfG
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