Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 31 weitere Antworten zum Thema Widerrufsrecht.
Hallo liebe Anwälte
ich habe da ein Problem
ich habe für mich Privat eine Blechgarage im Internetshop gekauft.
und diese Garage per Paypal bezahlt.
Lieferadresse und Rechnungsanschrift ist meine Firmen und Privatadresse
Bestellung erfolgte am 23.03.2011
Stornierung von mir am 1.3.2011
Ware wurde bis heute auch noch nicht geliefert!
habe das Geld auch bei Paypal gestoppt
als Antwort kommt nur vom Verkäufer
Hallo
Sie haben als Firma gekauft, daher haben Sie leider kein Widerrufsrecht.
mfg
++++++++++++++++++
Was kann und soll ich jetzt tun ?
Hier die angaben von der Firma
Widerrufsrecht
6. Widerrufsrecht und -folgen
Verbrauchern steht nach den fernabsatzrechtlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu.
Für den Fall der Ausübung dieses fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts vereinbaren die
Vertragsparteien, dass der Verbraucher die regelmäßigen Kosten der Rücksendung trägt,
wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von EUR 40,00 nicht
übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die
Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht
hat, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Als Verbraucher
haben Sie daher das Recht, ihre Vertragserklärung nach Maßgabe der folgenden
Widerrufsbelehrung zu widerrufen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von
Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor
Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die
Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang
der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger
Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung
unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs.
1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in
Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu
richten an:
Herr ....
- handelnd unter Werkzeug Maschinen Markt –
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise
nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns
insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht,
wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie
Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Für
eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene
Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige
Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und
wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht
übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des
Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte
Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der
Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Kostentragungsvereinbarung
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, haben sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40€ nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für sie kostenfrei.
Antwort geschrieben am 03.03.2011 22:42:56 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
Legienstr. 42, 24103 Kiel, Tel: 0431 584 556 0, Fax: 0431 663 154 4
Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Zivilrecht, Versicherungsrecht, Familienrecht
Bewertungen: 135
Legienstr. 42, 24103 Kiel, Tel: 0431 584 556 0, Fax: 0431 663 154 4
Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Zivilrecht, Versicherungsrecht, Familienrecht
Bewertungen: 135
vielen Dank für Ihre Anfrage!
Nachfolgend möchte ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsschilderung sowie Ihres Einsatzes Ihre Frage wie folgt beantworten:
1. Für das Widerrufsrecht bei über das Internet geschlossenen Verträgen kommt es gemäß § 312d BGB auf die Verbrauchereigenschaft des Bestellers an.
Verbraucher ist gemäß § 13 BGB jede Person, die einen Vertrag abschließt, der weder der beruflichen Tätigkeit als Gewebetreibender oder anderweitig Selbständiger zugerechnet werden kann.
2. Dies bedeutet, es kommt in erster Linie auf den objektiven Zweck des Vertrages im Einzelfall an und nicht allein darauf, dass Sie beruflich selbständig mit einer Firma tätig sind oder die Privat- und Firmenadresse identisch sind.
Auch wer geschäftlich eine Firma führt, handelt für den privaten Lebensbereich als Verbraucher.
Dabei ist davon auszugehen, dass der Abschluss von Verträgen durch Privatpersonen grundsätzlich als Verbraucherhandeln anzusehen sind (BGH, Urteil vom 30. 9. 2009 - VIII ZR 7/ 09); anderes gilt für den Fall, dass der Besteller sich als Vertreter einer juristischen Person, GmbH, AG o.ä. zu erkennen gibt.
Maßgeblich ist dabei der Verwendungszweck der Blechgarage. Wenn diese dazu dienen sollte, privat genutzte PKW unterzustellen, dann ist der Kauf dem privaten Bereich zuzurechnen. In diesem Fall hätten Sie als Verbraucher gehandelt, so dass Ihnen ein Widerrufsrecht zustünde.
Wenn ein sowohl privat als auch geschäftlich genutzter PKW untergestellt werden sollte, dann kommt es nach der Rechtsprechung auf den Schwerpunkt der Nutzung an: überwiegt die private Nutzung, dann handelt es sich weiterhin um ein Privatgeschäft als Verbraucher (Palandt, 69.Auflage, 2010, § 13, Rnr. 4).
3. Ausnahmsweise kann bei einem Vertrag mit privatem Zweck aber das Widerrufsrecht ausscheiden, wenn sich aus Sicht des Verkäufers das Handeln des Bestellers als gewerbliches Handeln darstellt.
Aus Vertrauensschutzgründen wird damit der Grundsatz, dass das Handeln einer Privatperson als Verbraucherhandeln anzusehen ist, eingeschränkt.
Dies gilt jedoch nur dann, wenn für den Verkäufer Hinweise vorliegen, die eindeutig und zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass der Besteller gewerblichen oder selbständigen berufliche Zwecke mit dem Kauf verfolgt. Dann kann ausnahmsweise ein Privatgeschäft zu verneinen sein (BGH im o.g. Urteil).
Dafür muss sich geradezu aufdrängen, dass der Vertragszweck gewerblicher Natur ist, etwa dann, wenn ein Kfz-Betrieb Karosserie- oder sonstige Ersatzteile bestellt.
Auch wenn Sie die Bestellung unter Ihrer Firma aufgegeben haben, kommt dem also nur Indizwirkung zu, d.h. dies allein reicht nicht für die Folgerung, dass es sich um einen gewerblichen Zweck und kein Privatgeschäft handelte.
Denn die Angabe der Firmenanschrift als Lieferanschrift für die bestellten Ware kann auch darin begründet sein, dass der Besteller an Arbeitstagen zu den üblichen Postzustellzeiten nur über den Eingang zu den Geschäftsräumen zu erreichen ist - wobei ich hier unterstelle, dass ein separater Zugang existiert.
Des Weiteren ist aber auch der typische Nutzungszweck einer Garage eher nicht dem geschäftlichen, sondern dem privaten Bereich zuzuordnen, da für Kundenparkplätze i.d.R. keine Garagen angeschafft werden.
Vor diesem Hintergrund würde ich Ihnen zusammenfassend empfehlen, an Ihrem Widerruf festzuhalten und ggf. den Verkäufer unter Hinweis auf die Rechtsprechung auf die Rechtslage hinzuweisen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute!
Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:
Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.
Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen, wenn noch Unklarheiten bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
www.legal-webhosting.com
info@legal-webhosting.com
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Driftmeyer direkt

