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Frage geschrieben am 07.12.2005 18:01:00

Widerrufsrecht nach DSL-Vertragsabschluß?

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 16643
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 27 weitere Antworten zum Thema Widerrufsrecht.
Guten Tag und danke für Ihr Interesse.

Am 27.11.05 habe ich beim Internet- und DSL-Anbieter "1&1" auf deren Internetpräsenz einen Vertrag abgeschlossen. Vertragsgegenstand:

- DSL-Netzanschluß
- Zugangstarif "1&1 DSL Deutschland Flat" mit 6000 kbps
- Internet-Telefonie mit Flatrate

Hinzu bestellte ich eine vergünstigte Hardware (DSL-Modem / VOIP-TK-Anlage mit Router, fritz!box 7050) für EUR 29,99.

Gleichzeitig habe ich bei meinem bisherigen DSL-Anbieter (T-Com) den bestehenden DSL-Tarif (T-ISDN 3000) gekündigt.

Bei der Kundenregistrierung /Online-Beauftragung auf den Webseiten von "1&1" nutzte ich die Möglichkeit "sofort wechseln", dh. es wurden mir umgehend DSL-Zugangsdaten übermittelt, die ich nach Erhalt des Routers am 5.12.05 auch einsetzte.

Derzeit verwende ich diese Zugangsdaten auch, da mein bisheriger Anbieter T-Com wie beauftragt am 6.12.05 meinen DSL-Tarif stillgelegt hat. Allerdings ist mein DSL-Zugang derzeit nur 1000 kbps schnell. "1&1" konnte mir bisher keinen Termin nennen, an dem die vertraglich in Aussicht gestellte DSL-Geschwindigkeit von 6000 kbps bei mir nutzbar sein soll; es ist die Rede von "vier bis acht Wochen, vielleicht".

Mittlerweile habe ich einige ungute Erfahrung mit der wenig kompetenten "1&1"-Hotline. Die Erfahrungen vieler "1&1"-Kunden, die in Internetforen berichten, legen nahe, dass man bei "1&1" teilweise monatelang auf den vertraglich vereinbarten Anschluß wartet.

Aus diesen und anderen Erwägungen möchte ich den Vertragsabschluß gern widerrufen. Die Frage ist: besteht für mich ein Widerrufsrecht gemäß der Verbraucherschutzgesetze?

Laut diverser Forumsbeiträge im Internet versucht "1&1" solche Widerrufe abzuschmettern. Der Anbieter argumentiert, dass eine Widerrufsfrist nicht gegeben ist, wenn die Benutzer zum Zeit des Widerrufs die DSL-Zugangsdaten, die VOIP-Telefonie usw. bereits genutzt haben.

Allerdings gibt es bei "1&1" nirgendwo die gesetzlich geforderte Belehrung über das Widerrufsrecht - nicht auf der 1&1-website, nicht in deren AGB und auch nicht im mir vorliegenden Schriftverkehr (einschließlich email).

Ich habe folgendes Urteil gefunden. Wenn ich es richtig verstehe, müßte auch in meinem Fall ein Widerrufsrecht gegeben sein. Ist das so?

http://www.jur-abc.de/cms/index.php?id=382

Kann ich diesen Vertrag widerrufen? Wenn ja: habe ich dann die vergünstigte hardware, die ich von 1&1 erhalten habe, zurückzuschicken? Auf der Rechnung ist sie als "0"-Posten aufgeführt. Die Bestell-Website nannte einen Preis von 29,99 EUR mit den Vermekr "nur bei gleichzeitigem Abschluß..."

Ich möchte widerrufen oder wenn das nicht rechtens ist, per Sonderkündigung den Vertrag lösen.

Welches Vorgehen würden Sie empfehlen?



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Diese Antwort ist vom 7.12.2005 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 07.12.2005 18:17:35
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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