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Frage geschrieben am 08.03.2010 22:25:33

Widerrufsrecht bei kostenpflicht. Test-Abo

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1200
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mir am 1. März 2010 bei einem Finanzbuchverlag ein dreimonatiges Testabonnement eines Börsenbriefs zum Preis von 99 € bestellt. Bereits am 3. März war der Betrag von meinem Konto eingezogen. Am 4. März habe ich die erste Online-Ausgabe des Börsenbriefs zusammen mit meinen Zugangsdaten für die Webseite des Börsenbriefs erhalten.
Ich habe mich schon heute dazu entschieden, den Börsenbrief aufgrund Nichtgefallens nicht weiter zu beziehen und das Abonnement in den kommenden Tagen zu kündigen.
Kommt auch in diesem Fall die gesetzliche Widerrufsfrist von gewöhnlich 14 Tagen zum Tragen, so dass ich die komplette oder teilweise Rückerstattung der bereits eingezogenen 99 € verlangen kann?

Zur Ihrer Information nachfolgend einige Auszüge aus den Konditionen:

1) Folgender Hinweis beim Online-Bestellvorgang des Börsenbriefs:

Bitte nehmen Sie mich 3 Monate lang für nur 99,- Euro in diesen umfassenden Beratungsservice auf. Wenn ich mich entscheide das XX nicht weiter zu beziehen, genügt ein kurzer schriftlicher Hinweis vor Ablauf der 3 Monate. Damit ist die Angelegenheit für mich erledigt. Mache ich keine gegenteilige Mitteilung, möchte ich das XX regelmäßig nutzen. Sie senden mir dann per E-Mail 1x pro Woche das wöchentliche Update zu. Darüber hinaus erhalte ich, sobald Handlungsbedarf besteht, Eilmeldungen. Mein Beitrag nach dem 3-Monats-Test beträgt 19,20 Euro pro Woche. Den Bezug kann ich jederzeit zum Ende eines Bezugsjahres stoppen.

2) Folgender Auszug aus den AGBs des Verlages:

Vertragsabschluss:
1. Maßgebend sind die Bestellbedingungen, so wie sie sich aus dem produktspezifischen Bestellformular ergeben.
2. Sie können via Internet, E-Mail, Telefon, Fax oder Post bestellen.
3. Sofern Sie das bestellte Produkt nicht innerhalb der für das jeweilige Produkt geltenden Ansichtszeit zurückschicken, kommt der Kaufvertrag zustande. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote sind für die Dauer der Ansichtszeit kostenlos und für Sie ohne jedes Risiko. Die Dauer der Ansichtszeit richtet sich nach dem jeweiligen Produkt und ist in dem produktspezifischen Bestellformular angegeben. Innerhalb der Ansichtszeit können Sie die Probeausgabe jederzeit wieder an uns zurückschicken. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an xx Verlag ..... Die Angelegenheit ist damit für Sie erledigt. Sie tragen die Beweislast für die Absendung der zurückzusendenden Waren.
4. Nach Ablauf der Ansichtszeit erhalten Sie regelmäßig die neueste Ausgabe für das jeweilige Produkt. Erscheinungsweise, Anzahl der Ausgaben pro Jahr sowie die Preise ergeben sich aus dem produktspezifischen Bestellformular.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich freue mich auf Ihre Rückmeldung und danke Ihnen im Voraus!

Herzliche Grüße


Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 8.3.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 08.03.2010 23:03:14
Rechtsanwalt Fachanwalt für IT-Recht & Urheber- und Medienrecht Jan Gerth
Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen, Tel: 0520273132, Fax: 0520273809
Fachanwalt Informationstechnologierecht, Wettbewerbsrecht, Kaufrecht, Vertragsrecht, Strafrecht, Markenrecht, Fachanwalt Urheber- und Medienrecht, Zivilrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage.

Vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Fragen zusammenfassend wie folgt beantworten:

Das Widerrufsrecht aus § 355 BGB von 14 Tagen bzw. einem Monat kommt bei allen Verträgen zum Tragen, welche über das Telefon oder über das Internet abgeschlossen worden sind. Hierbei ist jedoch weiterhin zu beachten, dass das Widerrufsrecht grundsätzlich nur Verbrauchern gemäß § 13 BGB zusteht. Sollten Sie also in einer gewerblichen Funktion diesen Börsenbrief beziehen stünde Ihnen das Widerrufsrecht qua Gesetz nicht zu.
Sollten Sie den Vertrag also über das Internet abgeschlossen haben, so steht Ihnen das Widerrufsrecht zu, mit der Folge, dass die kompletten 99,00 € durch den Verlag zu erstatten wären.
Auf jeden Fall dürfen Sie aber die Nachricht, dass Sie den Börsenbrief nach der 3-monatigen Abozeit nicht weiter beziehen wollen, nicht mit dem Widerruf verwechseln.
Hierfür sollten Sie zwei unabhängige Nachrichten versenden. Zu Beweiszwecken am besten per Mail, per Fax und per Brief, noch besser per Einwurfeinschreiben. Denn immer wieder versuchen Unternehmen zu argumentieren, dass entsprechende Schreiben sie nicht erreicht hätten.
Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.

Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.

IT-Kanzlei GERTH
Jan H. Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Berliner Str. 25, 33813 Oerlinghausen
Fon 052 02 / 7 31 32
Fax 052 02 / 7 38 09
E-Mail: gerth@ra-gerth.de
http://www.ra-gerth.de


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Widerrufsrecht bei kostenpflicht. Test-Abo | Gesamtbewertung: 4.4/5 | Datum: 2010-03-08
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