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Frage:
Kann man in den eigenen AGB´s für eine Rücksendung nach Kauf, eine Bearbeitungsgebühr Verlangen z. B. 4,95 € und dies in den AGB´s aufführen?
mfg
Antwort geschrieben am 22.08.2011 14:22:18 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
August-Bebel-Str. 13, 33602 Bielefeld, Tel: 0521/9 67 47 40, Fax: 0521/9 67 47 42
Arbeitsrecht, Mietrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 83
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die Aufnahme einer entsprechenden Bearbeitungspauschale für den Fall, dass ein Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, ist nicht möglich.
Auch wenn dies in vielen Fällen für manchen Verkäufer nur schwer nachzuvollziehen und zu akzeptieren ist: Sinn und Zweck des Widerrufsrechts ist es gerade, den Käufer ohne finanziellen Druck entscheiden zu lassen, ob er die zugesandte Ware behalten möchte oder nicht. Mehr als die gesetzlichen Möglichkeiten wie die Auferlegung der Rücksendekosten bei einem Preis bis 40 € sowie der Geltendmachung von Wertersatz, sofern der Käufer die Ware über die normale Prüfung hinaus genutzt hat, haben Sie letztlich nicht (und auch hier muss entsprechend belehrt werden).
Absatz 4 des § 357 BGB, der die Rechtsfolgen des Widerrufsrechts regelt, ist hier eindeutig: "Weitergehende Ansprüche bestehen nicht."
Eine entsprechende Regelung in Ihren AGB wäre unwirksam, so dass der Käufer den vollständigen Kaufpreis herausverlangen könnte. Im Übrigen würde hier aller Voraussicht nach auch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nicht lange auf sich warten lassen.
Leider kann ich Ihnen hier keine andere Antwort geben.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
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