Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 27 weitere Antworten zum Thema Widerrufsrecht.
Hallo,
ich habe einen Artikel (Webradio CMS mit Online-Administration) erworben. Diesen habe ich nach Zahlung heruntergeladen und auf meinem Webspace installiert.
Leider ist die Software gespickt mit Fehlern und für meine Zwecke somit unbrauchbar, da ich eine tadellose Webpräsenz wollte.
Ich möchte deshalb vom Kauf des Artikels zurücktreten, allerdings stellt sich der Verkäufer trotz zahlreicher Beschwerden anderer User quer.
Einzig und allein ein Telefonat mit Fehlererörterung und -behebung wird angeboten.
Auszug aus den AGB:
- Die käuflich erworbene Lizenz ist lebenslang und persönlich und kann nicht auf andere Personen übertragen werden.
- ****** übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch das *CMS Programm* verursacht werden. Des weiteren kann keine absolut korrekte Funktionsweise des *CMS Programm* Scriptes garantiert werden.
- Ein Rücktrittsrecht nach Auslieferung digitaler Medien ist ausgeschlossen.
Bin ich jetzt chancenlos in Hinsicht, mein Geld zurückzuerhalten? Bitte um Hilfe.
Antwort geschrieben am 20.03.2011 00:37:23 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Trettin
Trentelgasse 2, 45127 Essen, Tel: 0201 946299-30, Fax: 0201 946299-31
Arbeitsrecht, Kaufrecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, allgemein
Bewertungen: 128
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ich bedanke mich für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Schilderung und Ihres Einsatzes gerne wie folgt Stellung nehme:
I. Ein fernabsatzrechtliches Widerrufsrecht haben Sie nicht.
Zwar haben Sie möglicherweise einen Fernabsatzvertrag (§ 312b Abs. 1 BGB) geschlossen. Bei einem solchen Vertrag besteht aber dann, wenn er - wie hier - die Lieferung von Software durch Download zum Gegenstand hat, ein Widerrufsrecht gem. § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB nicht. Dem liegt die Überlegung zugrunde, daß die Software trotz des Widerrufs weiter genutzt werden, also nicht "restlos" zurückgegeben werden kann.
II. Zu prüfen ist deshalb, ob Sie vom Vertrag zurücktreten können.
Vertraglich wurde Ihnen offenbar kein Rücktrittsrecht eingeräumt. Ein solches Recht kann sich aber auch aus dem Gesetz ergeben, und zwar im Zusammenhang mit den von Ihnen angesprochenen Fehlern der Software.
Sollte es sich bei diesen Fehlern um Mängel i. S. des § 434 Abs. 1 BGB handeln, können Sie durchaus zum Rücktritt berechtigt sein (vgl. § 437 Nr. 2 BGB).
Ein Rücktrittsrecht besteht allerdings erst, wenn Sie Ihrem Vertragspartner erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt haben, oder wenn es einer Fristsetzung nicht bedarf. Letzteres ist z. B. der Fall, wenn eine Nacherfüllung schlechthin unmöglich ist, oder wenn Ihr Vertragspartner eine Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert. Dafür sehe ich keine Anhaltspunkte.
Ich bedauere, daß ich Ihnen nichts Erfreulicheres mitteilen kann. Dennoch hoffe ich, daß ich Ihnen weiterhelfen konnte, und stehe Ihnen gerne für eine kostenlose Nachfrage zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Trettin
Rechtsanwalt
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