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Frage geschrieben am 14.06.2010 20:16:45

Widerrufsrecht bei DSL-Vertrag

Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2531
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Sehr geehrte Damen und Herren,

kürzlich habe ich über ein Online-Vergleichsportal einen DSL-Anschluss bei „Alice" beauftragt. Aus persönlichen Gründen habe ich mich kurze Zeit darauf gegen den Vertrag entschieden und von meinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch gemacht.

Der Widerruf wurde mir zunächst schriftlich von Alice bestätigt. Ich sollte mich jedoch noch einmal telefonisch melden um den Widerruf persönlich zu bestätigen. Dies habe ich auch getan. In dem Telefonat hieß es dann jedoch, dass mein Widerruf unwirksam sei. Auf ausdrücklichen Wunsch hin, hätte ich auf mein Widerrufsrecht verzichtet.

Richtig ist, dass ich als gewünschten Umsetzungstermin „schnellstmöglich" angegeben habe. In den AGB´s von „Alice" habe ich hierzu folgenden Passus gefunden:

"Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben."

Nach meinem Verständnis beginnt der Vertrag erst mit dem Anschlusstermin, womit mein Widerspruchsrecht greift. Mit diesem Argument habe ich Alice auch noch einmal schriftlich konfrontiert. Eine Antwort auf mein Mail blieb jedoch aus. Stattdessen wurde mir der Anschlusstermin mitgeteilt und mir der Router zugeschickt, dessen Annahme ich jedoch verweigert habe. Mir scheint es so als würde man auf stur schalten und mein Schreiben ignorieren.

Für mich stellen sich folgende Fragen:

1. Ist es tatsächlich richtig, dass Alice mir das Widerrufsrecht verweigert? Wie eingangs beschrieben, wurde der Widerruf schriftlich bestätigt.
2. Die Angabe „schnellstmöglich" heißt für mich nicht, dass ich damit auf mein Widerrufsrecht verzichte. Wie sehen Sie die Definition?
3. Was raten Sie mir? Welche Schritte kann ich als nächstes veranlassen, um meinen Widerruf durchzusetzen?

Ich danke Ihnen bereits jetzt ganz herzlich für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen

Mario81


Antwort geschrieben am 14.06.2010 21:26:17
Rechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

In Ihrem Fall gibt es leider keine höchstrichterliche Rechtsprechung, daher gibt es kein rechtssicheres Vorgehen. Das bedeutet, daß Sie im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung Gefahr laufen, den Prozeß zu verlieren.

Dies vorausgeschickt beantworte ich Ihre Einzelfragen wie folgt:

1.) Eigentlich ist es nicht richtig, daß Alice Ihnen den Widerruf verweigert. Deren Auslegung der einschlägigen Vorschriften widerspricht dem Willen und den Absichten des Gesetzgebers.

2.) Ich stimme Ihnen zu, "schnellstmöglich" drückt keinen Verzicht auf ein Widerrufsrecht aus.

3.) Ich kann Ihnen nur zu Brachialschritten raten. Sie sollten die Annahme aller Waren im Zusammenhang mit dem Vertrag wie Router etc. unter Hinweis auf den Widerruf verweigern. Weiter sollten Sie keinerlei Zahlungen im Zusammenhang mit dem Vertrag unter Hinweis auf den Widerruf leisten bzw. alle Lastschriften widerrufen. Weiter sollten Sie unter KEINEN Umständen irgendwelche Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Vertrag in Anspruch nehmen.
Allerdings laufen Sie dann Gefahr, daß Alice die eigenen Ansprüche gerichtlich durchsetzt. Aufgrund der oben beschriebenen Rechtsunsicherheit ist das Vorgehen folglich nicht ohne Risiko.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

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Widerrufsrecht bei DSL-Vertrag | Gesamtbewertung: 4.2/5 | Datum: 2010-06-16
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