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Frage geschrieben am 29.07.2010 14:19:19

Widerruf von Nutzungsrechten

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1507
Ich habe vor längerer Zeit honorarfrei 3 Artikel für ein Onlinemagazin verfasst. Nachdem es zu einer Verwendung von Inhalten dieser Artikel unter fremdem Namen auf dieser Onlineplattform gekommen ist, habe ich nun schriftlich das Nutzungsrecht widerrufen und um Löschung der Artikel aus dem Onlineangebot gebeten. Dieser Wunsch wurde mit Verweis auf die Nutzungsbedingungen abgelehnt, in denen der Seitenbetreiber für eingestellte Beiträge ein unbefristetes Nutzungsrecht beansprucht. Die Fassung der NUB zum Zeitpunkt meiner Registrierung und Erscheinungszeitpunkt der Artikel gültigen Nutzungsbedingungen liegen mir nicht mehr vor und wurden mir auf Wunsch auch nicht verfügbar gemacht.

Wie kann ich eine Löschung der verfassten Artikel erwirken?

-- Einsatz geändert am 29.07.2010 15:21:16


Antwort geschrieben am 29.07.2010 15:49:45
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
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Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage, die ich sehr gerne wie folgt beantworten möchte:

Der Dreh- und Angelpunkt in dieser Frage sind tatsächlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehungsweise Nutzungsbedingungen des Seitenbetreibers.

Sofern sie ihm durch Akzeptierung der AGB die Nutzungsrechte beziehungsweise Urheberrechte übertragen haben, hat er sich rechtmäßig verhalten.

Sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum damaligen Zeitpunkt eine entsprechende AGB-Klausel noch nicht gehabt haben (oder die aktuelle Klausel unwirksam sein, was im Rahmen einer Erstberatung aus der Ferne leider nicht abschließend beurteilt werden kann), so wäre die von Ihnen geschilderte Nutzung ihrer Texte rechtswidrig und Sie hätten Unterlassungsansprüche und gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegen den Betreiber der betreffenden Internetseite.

Bei der gegebenen Sachlage würde ich ihnen aber nicht anraten gerichtlich gegen den Betreiber vor zu werden. Das Problem ist, dass sie hier die Urheberrechtsverletzung beweisen müssten. Die Gegenseite könnte sich dann durch Vorlage von wirksamen (dieses müsste gegebenenfalls noch von einem Anwalt abschließend geprüft werden) Nutzungsbedingungen, die eine Übertragung der Nutzungsrechte bedeuten, erfolgreich verteidigen.

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben. Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann. So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.


Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.

Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Donnerstagnachmittag!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

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kanzlei.newerla@web.de
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