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Guten Tag
wir haben online eine 14 Tg Reise nach Griechenland gebucht heute bekamen wir die Bestätigung und Rechnung des Veranstalters, die Reise findet statt vom 03.06.09 bis 17.06.09 (Flugreise) nun sind uns Umstände bekannt geworden vom Hotel wie z.b. Gebühr für TV oder Klimaanlage (5€ p.Tag) bei All Inclusive nicht erwartet. Meine Frage es gibt keine WIderrufsbelehrung in den AGB ( Rückseite d.REchnung) können wir trotzdem diese Reise Widerrufen o.KOsten.
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Diese Antwort ist vom 13.8.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 13.08.2008 20:02:28 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Christian Grema
Martin-Luther-Str. 10, 76646 Bruchsal, Tel: 07251/3924430, Fax: 07251/3924431
Familienrecht, Kaufrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 63
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unter Berücksichtigung der von Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen kann ich Ihnen Ihre Frage wie folgt beantworten:
Ein kostenloser Widerruf ist wohl nicht möglich, da hier kein Widerrufsrecht ersichtlich ist.
Zwar liegt hier wegen der Online-Buchung ein Fernabsatzvertrag vor, jedoch finden gemäß § 312 b Abs. 3 Nr. 6 BGB die Vorschriften über Fernabsatzverträge(auch das Widerufsrecht gemäß §§ 312 d, 355 BGB)keine Anwendung auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen. Hierunter fällt auch die Buchung einer Pauschalreise. Eine Widerrufsbelehrung war daher ebenfalls nicht erforderlich.
Möglicherweise besteht aber die Möglichkeit eine kostengüstige/kostenlose Stornierung der Reise, oder auch eine Umbuchung auf ein anderes Ziel/Hotel zu erreichen (u.U. auch auf dem Kulanzweg). Sie sollten diesbzüglich unverzüglich mit dem Veranstalter Kontakt aufnehmen.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser ersten rechtlichen Einschätzung weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Grema
Rechtsanwalt
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Christian Grema
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