Widerruf einer Anfechtungserklärung JA / NEIN ?
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle
| in unter 2 Stunden
ich hab mal ne Frage:
Kann eine Anfechtungserklärung widerrufen werden ?
Situation:
Prozeßvergleich über eine Abfindung im Arbeitsrecht
Später stellt sich raus: Urlaubsgeld wurde gar nicht ausbezahlt,
so wie das der Arbeitgeber behauptet hatte
Also erklärten wir die Anfechtung wegen Täuschung
und beantragten gem Zöller RN 15 a zu 794 ZPO Termin
und Feststellung, daß das Verfahren durch den Vergleich nicht erledigt ist
Gericht terminierte nun auf Oktober.
Jetzt meint der Mandant: Es arbeiten doch weniger als
10, daher wäre das Kündigungsschutzgesetz ja gar nicht anwendbar,
daher die Abfindung verloren !!!!!!
Ich will also, daß es beim Vergleich bleibt, Urlaubsgeld ist ja
marginal.
Kann ich die Vergleichsanfechtung widerrufen ?
Oder wirkt das ex tunc ? Und führt zur Nichtigkeit (so Pal Überbl 33 vor 104)
Was ist mit der Doppelnatur des Prozeßvergleichs ?
Wenn ich nun die Anfechtung widerrufe und meinen Antrag
auf Termin zurücknehme hat doch der Gegner keine Chance mehr ? !!
Zumal er bis heute meint, der Vergleich sei in Ordnung !!!!
HILFE !!
Und Danke !
Widerruf









