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Hallo liebes Team. Folgender Sachverhalt, ich habe mir durch einen regionalen Verteter der Kabel BW einen Wechsel von T-COm zum Kabel BW aufschwätzen lassen. Der Vertreter meinte man müsste nur einen Router an den Bereits bestehenenden Kabelzugang anschließen (im Wohnzimmer). Als der Router angeschlossen werden sollte teilte man mir mit man müßte durch die Decken Löcher in den Keller bohren um die Kabel zu verlegen.. Das wollte ich nun gar nicht da ich in einem Mietshaus wohne. Der Router wurde also nicht angeschlossen. Ich wollte daraufhin den Vertrag widerrufen. In der Widerrufsklausel steht dass man per mail oder Fax widerrufen kann. Der Widerruf sei zu richten an Kabel BW Heidelberg. ohne Angabe von Mail oder Fax. Also habe ich - um noch rechtzeitig reagieren zu können eine Mail an Kabel BW Pforzheim bezüglich Widerrufes geschrieben. Heute kommt die Antwort dass "Da Ihr Vertrag in einem Fachmarkt oder einem Fachhandel abgeschlossen wurde, haben Sie kein Widerrufsrecht". Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir Ihren Widerruf nicht akzeptieren." Allerdings war es ein "Haustürgeschäft", der Vertreter war nicht angemeldet.
Kann Kabel BW einfach so das Widerrufsrecht aushebeln? Verstösst es nicht gegen Wettbewerbsbedigungen wenn man einen Fax/Email-Widerruf anbietet aber weder Fax noch Email für die zuständige Adresse angibt?
Antwort geschrieben am 24.11.2010 19:01:06 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und unter Beachtung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Wenn der Vertrag mit einem Vertreter in Ihrer Wohnung abgeschlossen wurde, gilt in der Tat das Haustürwiderrufsrecht, d.h. Sie können den Vertrag widerrufen.
Sie sollten Kabel BW auf diesen Umstand hinweisen.
Die fehlende Email-Adresse bzw. Faxnummer ist nicht wettbewerbswidrig, da der Unternehmer lediglich eine sogenannte ladungsfähige Adresse angeben muß, also eine normale Postadresse.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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