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Widerruf bei Haustürgeschäft


05.12.2008 00:35 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Robert Weber


| in unter 2 Stunden

Meine ausländische Frau die übrigens fast kein Deutsch kann, hat während ich in der Arbeit war ein Zeitschriften Abo an der Haustür abgeschlossen ohne dass es Ihr bewusst war was sie da macht.
Die 2 sehr aufdringlichen Leute haben Ihr ihre Adresse und Tel. Nummer aufschreiben lassen (mit Rechtschreibfehlern & Tel. Nr. falsch)
Dann haben die beiden die Liefervereinbarung Ihr unterschreiben lassen.
Das Datum neben dem Unterschrift fehlt komplett und auf der Rückseite unter dem Widerrufsbelehrung (2 Wochen Frist) ist die Belehrung auch nicht mit einer Unterschrift bestätigt.
Alles was sie haben ist nur die Unterschirft für Auftragsbestätigung (ohne Datumsangabe) und die Adressdaten mit Rechtschreibfehlern.

Meine Frau hat ein Durchschlag von der Vereinbarung bekommen und es hinterher etwas zerrissen was ich dann wieder zusammengeklebt habe. Auch wurden die Stellen von denen freigehalten um was für eine Zeitschrift es handelt und in welcher Interval es abonniert wurde. Wie gesagt , nur Unterschrift und Adressdaten ohne Datum sind angegeben.

Ist der Vertrag gültig ? Sollten wir Anzeige erstatten ? ich habe es sofort Widerrufen (Einschreiben mit Rückschein) aber ohne Datum auf dem vertrag bin ich mir nicht sicher ob das OK ist da Fristbeginn nicht bekannt ist. Was raten Sie mir um sicher zu gehen damit der Abo nicht rechtskräftig wird.

Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 74 weitere Antworten zum Thema:
Widerruf
05.12.2008 | 01:16

Antwort

von

Rechtsanwalt Robert Weber
511 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Da Ihre Frau das Abo abgeschlossen hat, ohne dies zu wissen, fehlte der Wille zum Vertragsschluß, so daß auch kein Abo-Vertrag zustande gekommen ist.

Sie sollten Strafanzeige wegen Nötigung und Erpressung erstatten. Bitte wenden Sie sich hierzu an die örtliche Polizeiwache, Staatsanwaltschaft oder das örtliche Amtsgericht.

In der Tat ist hier die Fristeinhaltung etwas schwierig, da der Fristbeginn nur schwer beweisbar ist. Allerdings tragen nicht Sie bzw. Ihre Frau die Beweislast, sondern der Vertragspartner.

Es reicht also aus, daß Sie darauf achten, daß das Einschreiben den richtigen Adressaten erreicht.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


Nachfrage vom Fragesteller 05.12.2008 | 12:12

Vielen Dank!

Sie haben geschrieben dass die Beweislast bei dem Vertragspartner liegt. Da die Stelle des Datum freigelassen wurde, könnten die eine Datum eintragen die 2-3 Wochen zurückliegt.
Aber auf dem Durchschlags-Kopie der Vereinbarung wäre es dann noch leer.

Wie sieht es dann aus ?

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 05.12.2008 | 17:04

Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn das Datum nur auf dem Original, nicht aber auf dem Durchschlag enthalten ist, gerät der Vertragspartner in massive Erklärungsnot und kann den Beweis nicht antreten.

Mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Robert Weber
Berlin

511 Bewertungen
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