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Frage geschrieben am 05.01.2012 15:55:43

Widerruf Kaufvertrag Küche mit Finanzierung

Rechtsgebiet: Kaufrecht | Einsatz: € 55,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 769
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 207 weitere Antworten zum Thema Kaufvertrag.
Hallo,

ich habe am 29.12.2011 einen Kaufvertrag für eine Küche abgeschlossen.

bei den Zahlungsvereinbarungen haben wir folgendes vereinbart:
"
Anzahlung 1385.- bis 26.1.22, weitere 5432.- bei Abruf #ca. in einem Jahr#
Restzahlung: 6790.- Bankkredit lt. Vereinbarung #14 Tage Rücktrittsrecht#
"

kann diesen Kaufvertrag / Finanzierung - widerrufen ?

Wenn ja, welche Formulierung muss ich wählen -
berufen auf welche Rechtsgrundlage ?

die Formulierung mit der Finanzierung wurde bewusst so gewählt, damit wir 14 Tage Rücktrittsrecht haben, eine Vereinbarung über die Finanzierung gibt es gar nicht.


Antwort geschrieben am 05.01.2012 16:34:24
Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
Schützenhofstraße 25, 26441 Jever, Tel: 044619090818, Fax: 044619090817
Mietrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Versicherungsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für die Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes im Verhältnis zu Ihrem Einsatz wie folgt beantworten möchte.

Ja, Sie können den Vertrag widerrufen, wenn es sich um ein sogenanntes Verbundgeschäft nach §§ 355, 358 BGB und hier insbesonder Absatz 3 handelt.

Die Formulierung lautet dann: " Hiermit widerrufe ich meine auf den Vertragsschluss gerichtete Willensrichtung sowohl hinsichtlichn des Finanzierungsvertrages als auch hinsichtlich des Kaufvertrages".

Allerdings halte ich Ihre gewählte Formulierung für nicht ungefährlich, wenn Sie das Bankdarlehen nicht im Verbund mit dem Kaufvertrag abgeschlossen haben.

Dann hätten Sie dennoch sich ein vertragliches Rücktrittsrecht einräumen lassen von 14 Tagen, was durchaus von Vertragsparteien so gewählt werden kann.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick über die Rechtslage veschafft haben zu können.

Sollte noch etwas offen oder unklar geblieben sein, möchte ich Sie auf die kostenfreie Nachfragefunktion hinweisen.





Im Falle einer weiteren, anwaltlichen Mandantierung würde ich mich freuen, wenn Sie mich beauftragen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Grübnau-Rieken LL.M.; M.A.
Master of Laws, Magister Artium
Rechtsanwalt

Dozent im Bereich Sozialrecht, Haftungs- und Vertragsrecht



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