Widerruf Kaufvertrag Küche
Guten Tag,
am 31.12.2005 haben wir voreilig, aufgrund eindringlicher Beratung, einen Kaufvertrag für eine Einbauküche unterschrieben.
In diesem Kaufvertrag heißt es:
Einbauküche XYZ, Preis pro laufender Meter ohne Elektrogeräte XYZ Euro, Lieferung und Montage ebenso nach Meter. Küchenplan und Festlegung der Einzelstücke nach Aufmaß vor Ort.
Die Küche XYZ dient ausserdem nur als Beispiel und kann durch jede beliebige Küche ersetzt werden. Die Abnahme muß bis spätestens Ende 2007 erfolgen.
Es wurde eine Aktion angepriesen, die nur noch heute gültig sei.
Eine Einbauküche zum halben Preis. Fest steht, dass diese Aktion eine weitere Woche, wegen großer Nachfrage, angeboten wurde. Wir haben uns daraufhin ein Vergleichsangebot zu der Beispielsküche im Vertrag eingeholt. Der Schock: Die gleiche Küche mit Elektro Geräten war billiger als die Küche im Vertrag ohne E-Geräte.
Verlangt wird eine Anzahlung innerhalb 14 Tagen. Bisher haben wir keine Rechnung für die Anzahlung erhalten und diese auch somit noch nicht bezahlt, da uns gesagt wurde keinesfalls eine Zahlung vorher zu leisten.
Am 07.01.2006 haben wir vor Ort versucht diesen Vertrag einvernehmlich aufzulösen. Ohne Erfolg, man hat uns wieder breitgeredet.
Im Internet haben wir einen Hinweis gefunden, der lautet:
Vertrag wie oben beschrieben, weitergeht es >Fest steht was der Käufer zu zahlen hat. Was der Küchenmöbler zu liefern hat ist offen. Solange dies offen bleibt, sind solche Verträge für mich schwebend unwirksam. Da steige ich ohne Zögern aus.<
Der Küchenplan ist bei uns noch nicht gemacht und es wurde auch noch nichts ausgemessen. Also bisher keinen Aufwand des Küchenmöblers.
Weiter haben wir einen Tipp bekommen, dass man eine Finanzierung machen könne. Widerruft man diese Finanzierung innerhalb des 14 tägigen Rücktrittsrechts, wäre der Kaufvertrag ebenfalls hinfällig.
Wir haben am 14.01.2006, also nach Ablauf der 14 Tage ohne dass wir eine Rechnung für die Anzahlung erhalten haben telefonisch angefragt, ob eine Finanzierung möglich sei. Die Antwort:
>Das ist möglich, ignorieren sie die Rechnung falls sie noch kommt. Ich gebe dies weiter, man wird sich dann mit ihnen in Verbindung setzen.Für die Finanzierung müssen sie dann vorbeikommen und die Küche planen. Es wird dann vor Ort ausgemessen, damit wir die Finanzierung über den Betrag machen können.< Bisher haben wir nichts mehr gehört.
Auf der Rückseite des Vertrages steht unter Rücktritt:
Dem Käufer steht ein Vertraglicher Rücktritt nur zu, soweit dies ausdrücklich vereinbart worden ist; diese Vereinbarung kann auch nach Vertragsabschluss erfolgen, insbesondere dadurch, dass der Lieferanteinen vom Kunden erklärten Rücktritt, der nicht auf gesetzlichen Gründen beruht annimmt. In diesen Fällen ist der Lieferant berechtigt, eine Abstandssumme von 25%
des vereinbarten Gesamtbetrages ( siehe Kaufvertrag )zu verlangen, es sei denn, der Kunde weißt nach, dass dem Lieferanten nur geringere Schäden entstanden sind.
Frage 1: Ist so ein Vertrag wirksam?
Frage 2: Ist durch den Rücktritt aus dem Finanzierungsvertrag
der Kaufvertrag ebenfalls hinfällig, oder kommen wir
dadurch in noch größere Schwierigkeiten?
Frage 3: Bei einer Abstandssumme gibt es keinen genauen Betrag
im Vertrag. Auch hat der Lieferant keinen Schaden bzw.
Aufwand bisher gehabt. Was kann er von uns verlangen?
Frage 4: Gibt es irgendeine Möglichkeit aus diesem Vertrag
rauszukommen?
Kaufvertrag Küche Widerruf









