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Ich habe einen Vertrag bei Kabel Deutschland abgeschlossen.
Auf dem Antragsformular gibt es die Optionen
- Digitaler Kabelanschluss Premium+
- Digitaler Kabelanschluss Premium
- Digitaler Kabelanschluss+ (inkl. Kabel Digital Home)
- Digitaler Kabelanschluss (inkl. Kabel Digital Home)
Die letztere Option ist ausgewählt.
Die Widerrufsbelehrung lautet wie folgt:
"Sie können Ihre Vertragserklärungen, sofern diese nicht im Handel abgegeben wurden, innerhalb von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen in Textform widerrufen. Ihre Vetragserklärung hinsichtlich des Digitalen Empfangs, Kabel Digital+, Kabel Digital Home oder des Kaufs von Geräten können Sie auch durch Rücksendung der Smartcard und / oder der Geräte widerrufen, wenn Ihnen diese vor Fristablauf überlassen wurden."
Ich habe Smartcard und Receiver vor Fristablauf zurückgeschickt und leider nicht zusätzlich schriftlich widerrufen. Kabel Deutschland ist der Meinung, der Widerruf bezieht sich nur auf die Option "Kabel Digital Home". Für mich erschließt sich nicht, warum der in Widerrufsbelehrung genannte "Digitale Empfang" nicht mit der Vertragsoption "Digitaler Kabelanschluss" gleichzusetzen ist. Wenn nicht, was sollte der Begriff in der Widerrufsbelehrung bedeuten?
Gibt es hier einen juristischen Ansatzpunkt, aus dem Vertrag doch noch herauszukommen oder wird mir empfohlen zu zahlen?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 17.5.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 17.05.2010 01:46:13 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin und Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-983945, Fax: 04221-983946
Zivilrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Strafrecht
Bewertungen: 204
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in einer Widerrufserklärung muss ganz deutlich für den Verbraucher erkennbar sein, welche Rechte er hat und wie er den Widerruf ausüben kann.
Hier hat die Rechtsprechung ganz klare Regeln aufgestellt und immer wieder Klauseln in Widerrufsbelehrungen für Verbraucherunfreundlich abgeurteilt.
Soweit ich das verstehe, verwendet Kabel hier bei den Produkten und in seiner Widerrufsbelehrung unterschiedliche Namen für seine Produkte. So schreiben Sie ganz richtig, dass sich - auch mir - nicht erschließt, was "Digitaler Empfang" sein soll, während bei den Produkten dieser Begriff nicht fällt und somit leicht vom sogenannten durchschnittlichen Verbraucher missverstanden werden kann.
Daher denke ich, stehen die Chancen nicht schlecht, hier Ihre Rechte durchzusetzen.
Wenn sich Kabel jedoch nicht außergerichtlich darauf einlässt, verbleibt nur die Einordnung eines Richters.
Letztendlich wird es Auslegungssache bleiben.
Aus meiner Erfahrung heraus kann ich jedoch mitteilen, dass Sie als Verbraucher ohne Anwalt nicht alleine gegen Kabel ankommen. Wir haben jedoch sehr gute Ergebnisse bislang erzielen können in der Verhandlung mit diesem und vergleichbaren Unternehmen.
Gerne unterbreiten wir ihnen ein Angebot und helfen Ihnen weiter.
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