Widerruf Handy-Vertrag
29.07.2007 14:25 |
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Beantwortet von
| in unter 2 Stunden
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Maik Elster
| in unter 2 Stunden
Am 23.06.07 habe ich in einem Handy-Shop einen neuen Handyvertrag abgeschlossen.
Diesen Vertrag wollte ich schon beim Abholen meines Handys ca. 1 Stunde später widerrufen. Dies war lt. Verkäuferin nicht möglich!
"Der Vertrag hätte ab sofort eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten und ich habe durch meine Unterschrift zugestimmt" so lautete ihre Begründung.
Ich konnte ihr dies vor Ort nicht glauben und wollte von zuhause aus alle weiteren Schritte zum Widerrufen einleiten.
Daher habe ich das neue Handy gar nicht erst mitgenommen, sondern im Handy-Shop zurückgelassen.
Den Widerruf habe ich zuerst per e-mail am 24.06. an den Vertragsanbieter gesendet und am 28.06. nochmals schriftlich per Einschreiben verschickt.
Diese Woche hat mir der Handyvertragsanbieter schriftlich mitgeteilt, dass ich für diesen Vertrag eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten habe und ich die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist einhalten muss. Ein Widerruf wäre nicht möglich!
Kann ich bei Handyverträgen nicht von meinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen? Wenn doch, was kann ich nun tun?
Trifft nicht Ihr Problem?
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