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Hallo,
ich bin Arbeitnehmer, und habe auch ein entsprechendes Wettbewerbsverbot aufgrund eines neuen Vertrages auferlegt bekommen. Dieses Wettbewerbsverbot beinhaltet, dass ich bis zum Datum XY meine Anteile an meiner eigenen bis dahin geduldeten Firma (GbR.) abtreten muss. Nun hat sich meine Schwester interessiert gezeigt meine Firmenanteile zu übernehmen. Ich wäre daher operativ und auch gesellschaftlich nicht mehr involviert. Ist dies soweit möglich? Der genaue Wortlaut verweist nämlich auch auf den Verbot jeglicher Familienmitglieder in Form von verwandten Dritten. Exakter Wortlaut anbei:
§ 8 Nebentätigkeit
Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist jede entgeltliche oder das Arbeitsverhältnis beeinträchtigende Nebenbeschäftigung nur mit Zustimmung der Geschäftsführung zulässig.
§ 9 Weitere Gesellschaften
XY versichert bis zum XY.XY.XY seine Anteile an der XY GbR. an nicht verwandte Dritte zu veräußern. Anschließend ist auch eine weitere Tätigkeit für diese Gesellschaft untersagt.
Antwort geschrieben am 11.02.2011 22:48:35 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 585
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gerne beantworte ich Ihre Frage.
Nach der Rechtsprechung des BAG sind die §§ 60, 61 HGB auf alle Arbeitsverhältnisse anwendbar. Sie dürfen daher kein Handeslsgewerbe betreiben oder im Handelszweig Ihres AG tätig sein.
§ 9 schreibt in der Tat vor, dass die Anteile nur an Dritte, die nicht verwandt sein dürfen, verkauft werden kann. Eine solche Verpflichtung ist zulässig, weil es das Interesse des AG ist, dass auf die Gesellschaft kein Einfluss mehr besteht, auch nicht mittelbar über ein enges Verhältnis, wie bei Verwandten.
Es wäre im Ergebnis unzulässig wenn Sie die Anteile an Ihre Schwester verkaufen oder abtreten, Sie würden sich schadensersatzpflichtig machen und gegen Ihre arbeitsvertraglichen Pflichten verstoßen.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.02.2011 22:52:36
Hallo,
verstehe Ich Sie daher richtig, dass lediglich der Zusatz "an nicht verwandte Dritte" den Verkauf an meine Schwester ausschließt, oder ist dies vielmehr auch ohne den Zusatz gültig?
Hallo,
verstehe Ich Sie daher richtig, dass lediglich der Zusatz "an nicht verwandte Dritte" den Verkauf an meine Schwester ausschließt, oder ist dies vielmehr auch ohne den Zusatz gültig?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.02.2011 22:56:10
Sehr geehrter Fragesteller,
ja der zitierte Zusatz schließt den Verkauf an Ihre Schwester aus, ohne diesen Zusatz wäre ein Verkauf auch an Verwandte möglich, denn das Gesetz verbietet nur die aktive Konkurrenztätigkeit und schreibt nicht vor, an wen man Anteile abtreten darf und an wen nicht. Dies ist eine individuelle Regelung in Ihrem Vertrag.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
Sehr geehrter Fragesteller,
ja der zitierte Zusatz schließt den Verkauf an Ihre Schwester aus, ohne diesen Zusatz wäre ein Verkauf auch an Verwandte möglich, denn das Gesetz verbietet nur die aktive Konkurrenztätigkeit und schreibt nicht vor, an wen man Anteile abtreten darf und an wen nicht. Dies ist eine individuelle Regelung in Ihrem Vertrag.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
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