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Wesentliche Änderung in meiner Eigentumswohnung ohne mein vorheriges Wissen


30.04.2012 21:48 |
Preis: ***,00 € |

Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Sascha Steidel


| in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Mieter, die meine Eigentumswohnung ab dem 01.04.12 gemietet haben, dort aber noch nicht eingezogen sind, waren am 26.04.12 zufällig in der Wohnung, um dort schon einige Möbel abzuladen. Am Abend des 26.04.12 riefen mich meine Mieter an, mit der Nachricht, dass ein Monteur von einer Klempnerei um Zutritt zur Wohnung bat, da er dringend die 2 Steigleitungen in einem der 3 Zimmer meiner Wohnung unterhalb der Decke absägen müsse, da in der Wohnung oberhalb meiner Wohnung eine Fußbodenheizung verlegt wird.

Meine Mieter hatten keine Ahnung und liessen den Monteur im guten Glauben gewähren und seine Arbeit ausführen. Meine Mieter dachten, dass dies vorher irgendwie schon abgestimmt worden war und hatten nicht meine Telefon-Nr. dabei, um mich anzurufen, um die Sache zu klären. So erfuhr ich dies erst telefonisch von meinen Mietern am Abend des 26.04.12

Ich telefonierte daraufhin am 27.04.12 mit dem besagten Monteur, dessen Handy-Nr. sich die Mieter hatten geben lassen, und erfuhr, dass nunmehr Kunststoffrohre mit der ca. 25 cm unterhalb der Decke meiner Wohnung gekappten Steigleitungen verbunden wurden und durch die Betondecke hinaufgeführt wurden zur Wohnung oberhalb meiner Wohnung, um dort mit der Fußbodenheizung verbunden zu werden. Lt. Aussage des Monteurs sei es nicht darstellbar gewesen, die Steigleitungen in der Wohnung oberhalb meiner Wohnung zu kappen (aufgrund der Fußbodenheizung), so dass der Eingriff in meiner Wohnung erfolgt ist.

Anlässlich dieser Arbeiten ist natürlich auch Dreck entstanden und die Decke / Wände meiner Wohnung sind dort, wo die Steigleitungen ohne mein Wissen gekappt wurden, auch verschmutzt. Ich hatte die Wohnung komplett neu renoviert, bevor meine Mieter sie zum 01.04.12 angemietet hatten, mit frisch gestrichenen Wänden und Decken und neuem Parkettboden.

Der Monteur gab meinen Mietern anlässlich der Arbeiten in meiner Wohnung auch die Telefon-Nr. des Architekten, der die Handwerker in der Wohnung oberhalb meiner Wohnung delegiert, mit der Nachricht, der Architekt würde sich um einen Maler kümmern, der die verschmutzten Wände / Decke in meiner Wohnung kostenfrei für mich und meine Mieter übermalt.

Ich schaute mir heute den Schaden in der Wohnung an. Es sieht verboten aus. Auch sah ich heute in meiner Wohnung, dass auch die weiteren Steigleitungen in den anderen Räumen meiner Wohnung um ca. 1-2 cm„heruntergerutscht" sind (also nicht mehr bündig mit der Decke abschliessen und auf dem neuen Parkettboden liegt Dreck .

M.E. hätte der Eigentümer der Wohnung oberhalb meiner Wohnung für diesen erheblichen Eingriff in meiner Wohnung vorher über die Hausverwaltung eine Genehmigung aller Eigentümer einholen müssen, denn es ist die einzige Wohnung, wo nun eine Fußbodenheizung drin ist. Es ist die oberste Wohnung im Gebäude.

Zumindest aber hätte doch ich als Eigentümer der Wohnung, in der ohne mein Wissen und ohne das Wissen der Hausverwaltung die Steigleitungen gekappt worden sind, vorher befragt werden müssen, ob ich mit diesem m.E. erheblichen Eingriff einverstanden bin. Das alles ist nicht geschehen und der Schaden ist nun da.

Da der ursprüngliche Zustand in meiner Wohnung nicht mehr hergestellt werden kann (meine Wohnung liegt im 3. OG, alle Wohnungen darunter haben auch Steigleitungen, nur in der obersten Wohnung im 4. OG ist nun eine Fußbodenheizung) frage ich mich, ob ich Schadenersatz geltend machen kann (in Form von Geld) und zwar entweder gegenüber dem Eigentümer der Wohnung oberhalb meiner Wohnung oder ggü. dem Architekten oder ggü. der Klempnerei. Auch frage ich mich, in welcher Höhe sich ein solcher Schadenersatz belaufen kann. Überdies frage ich mich, ob der Monteur oder die Eigentümer oberhalb meiner Wohnung verklagt werden sollten, falls eine gütliche Einigung nicht möglich ist.

Vielen Dank für Ihre Nachricht.



Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 21 weitere Antworten zum Thema:
Eigentumswohnung Änderung
30.04.2012 | 22:31

Antwort

von

Rechtsanwalt Sascha Steidel
352 Bewertungen
Sehr geehrte(r) Fragesteller (in),
Ihre Anfrage(n) möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt beantworten:

Da es sich bei dem Einbau der Fußbodenheizung zumindest um eine modernisierende Instandsetzung der Wohnung handelt, hätte ein jedenfalls ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft ( WEG) herbeigeführt werden müssen.

Sie sollten also zunächst einmal überprüfen, ob sich in den Protokollen der letzten Eigentümerversammlungen ein entsprechende Beschluss zur Genehmigung der Maßnahme findet.

Anderenfalls hat der betreffende Eigentümer der oberen Wohnung vollkommen eigenmächtig gehandelt, was selbstverständlich im Falle einer Schadensverursachung zu einer Schadensersatzverpflichtung des Eigentümers führt.

Sollte hingegen ein Beschluß über die Genehmigung der Maßnahme vorliegen, so wäre die WEG zur Kostentragung hinsichtlich der notwendigen Arbeiten in Ihrer Wohnung verpflichtet.

So oder so sind Sie jedenfalls nicht gehalten, diese Kosten ( Maler, Reinigung etc. ) selbst zu tragen.

Sie sollten zunächst einmal Kontakt mit dem WEG- Verwalter aufnehmen und um Aufklärung bitten, welche Kenntnisse über diesen Vorgang bestehen und wie es dazu ohne Ihre Mitwirkung und Information kommen konnte. Ggf. wäre vom WEG- Verwalter eine ausserordentliche Eigentümerversammlung anzuberaumen, in welcher über die Maßnahme und ggf. einen Rückbau oder zumindest die Kostentragungspflicht beraten und beschlossen wird.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen einen hilfreichen rechtlichen Überblick verschafft und die aufgeworfenen Fragen damit zufriedenstellend beantwortet zu haben. Bitte beachten Sie, dass es sich hier lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung handelt.


Mit freundlichem Gruß

S.Steidel
Rechtsanwalt

Für die weiteren Kontaktdaten oder nähere Informationen besuchen Sie gern meine website, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir direkt eine eMail.
info@kanzlei-steidel.de
Tel.: 0431 - 895990

Nachfrage vom Fragesteller 01.05.2012 | 21:51

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Verwalter teilte mir heute folgendes per Email mit: Die Wohnungseigentümer hatten ihn am 26.04.12 darüber informiert, dass in der Wohnung eine Fußbodenheizung eingebaut werden soll. Nach seiner Einschätzung wären hierzu lediglich Veränderungen im Sondereigentum der Wohnung mit der neuen Fußbodenheizung nötig gewesen. Somit habe er keine Beeinträchtigungen und auch keine Zustimmungspflicht der anderen Eigentümer unterstellt. Über die Eingriff in meiner Wohnung wurde er (wie er mir heute schriftlich bestätigte) erst mit meiner E-Mail informiert.

Ich erinnere daran, dass am späten Abend des 26.04.12 mein Mieter mir die telefonische Nachricht hinterliess, dass die Steigleitungen in einem der Zimmer meiner Wohnung ca. 20 cm unterhalb der Decke abgesägt und mit einem Kunststoffrohr verlängert wurden, welches durch die Decke meine Wohnung bis zur Fußbodenheizung in der Wohnung oberhalb meiner Wohnung führt.

Hat der Verwalter aus rechtlicher Sicht korrekt gehandelt, indem er am 26.04.12 weder Einspruch gegen die Verlegung der Fußbodenheizung erhob noch mich zeitnah informierte? Oder kann ich aus rechtlicher Sicht nur gegen die Eigentümer der besagten Wohnung vorgehen?

Vorausdank für Ihre Stellungnahme.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 01.05.2012 | 22:05

Eine Plichtverletzung wird dem Verwalter schwerlich nachzuweisen sein,
so dass ein Vorgehen gegen den Eigentümer erfolgversprechender ist.

Dieser hat offenbar vollkommen eigenmächtig gehandelt, als er die erforderlichen Arbeiten auch auf ihr Sondereigentum erstreckte.

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Kiel

352 Bewertungen
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