Wesentliche Änderung in meiner Eigentumswohnung ohne mein vorheriges Wissen
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Sascha Steidel
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Mieter, die meine Eigentumswohnung ab dem 01.04.12 gemietet haben, dort aber noch nicht eingezogen sind, waren am 26.04.12 zufällig in der Wohnung, um dort schon einige Möbel abzuladen. Am Abend des 26.04.12 riefen mich meine Mieter an, mit der Nachricht, dass ein Monteur von einer Klempnerei um Zutritt zur Wohnung bat, da er dringend die 2 Steigleitungen in einem der 3 Zimmer meiner Wohnung unterhalb der Decke absägen müsse, da in der Wohnung oberhalb meiner Wohnung eine Fußbodenheizung verlegt wird.
Meine Mieter hatten keine Ahnung und liessen den Monteur im guten Glauben gewähren und seine Arbeit ausführen. Meine Mieter dachten, dass dies vorher irgendwie schon abgestimmt worden war und hatten nicht meine Telefon-Nr. dabei, um mich anzurufen, um die Sache zu klären. So erfuhr ich dies erst telefonisch von meinen Mietern am Abend des 26.04.12
Ich telefonierte daraufhin am 27.04.12 mit dem besagten Monteur, dessen Handy-Nr. sich die Mieter hatten geben lassen, und erfuhr, dass nunmehr Kunststoffrohre mit der ca. 25 cm unterhalb der Decke meiner Wohnung gekappten Steigleitungen verbunden wurden und durch die Betondecke hinaufgeführt wurden zur Wohnung oberhalb meiner Wohnung, um dort mit der Fußbodenheizung verbunden zu werden. Lt. Aussage des Monteurs sei es nicht darstellbar gewesen, die Steigleitungen in der Wohnung oberhalb meiner Wohnung zu kappen (aufgrund der Fußbodenheizung), so dass der Eingriff in meiner Wohnung erfolgt ist.
Anlässlich dieser Arbeiten ist natürlich auch Dreck entstanden und die Decke / Wände meiner Wohnung sind dort, wo die Steigleitungen ohne mein Wissen gekappt wurden, auch verschmutzt. Ich hatte die Wohnung komplett neu renoviert, bevor meine Mieter sie zum 01.04.12 angemietet hatten, mit frisch gestrichenen Wänden und Decken und neuem Parkettboden.
Der Monteur gab meinen Mietern anlässlich der Arbeiten in meiner Wohnung auch die Telefon-Nr. des Architekten, der die Handwerker in der Wohnung oberhalb meiner Wohnung delegiert, mit der Nachricht, der Architekt würde sich um einen Maler kümmern, der die verschmutzten Wände / Decke in meiner Wohnung kostenfrei für mich und meine Mieter übermalt.
Ich schaute mir heute den Schaden in der Wohnung an. Es sieht verboten aus. Auch sah ich heute in meiner Wohnung, dass auch die weiteren Steigleitungen in den anderen Räumen meiner Wohnung um ca. 1-2 cm„heruntergerutscht" sind (also nicht mehr bündig mit der Decke abschliessen und auf dem neuen Parkettboden liegt Dreck .
M.E. hätte der Eigentümer der Wohnung oberhalb meiner Wohnung für diesen erheblichen Eingriff in meiner Wohnung vorher über die Hausverwaltung eine Genehmigung aller Eigentümer einholen müssen, denn es ist die einzige Wohnung, wo nun eine Fußbodenheizung drin ist. Es ist die oberste Wohnung im Gebäude.
Zumindest aber hätte doch ich als Eigentümer der Wohnung, in der ohne mein Wissen und ohne das Wissen der Hausverwaltung die Steigleitungen gekappt worden sind, vorher befragt werden müssen, ob ich mit diesem m.E. erheblichen Eingriff einverstanden bin. Das alles ist nicht geschehen und der Schaden ist nun da.
Da der ursprüngliche Zustand in meiner Wohnung nicht mehr hergestellt werden kann (meine Wohnung liegt im 3. OG, alle Wohnungen darunter haben auch Steigleitungen, nur in der obersten Wohnung im 4. OG ist nun eine Fußbodenheizung) frage ich mich, ob ich Schadenersatz geltend machen kann (in Form von Geld) und zwar entweder gegenüber dem Eigentümer der Wohnung oberhalb meiner Wohnung oder ggü. dem Architekten oder ggü. der Klempnerei. Auch frage ich mich, in welcher Höhe sich ein solcher Schadenersatz belaufen kann. Überdies frage ich mich, ob der Monteur oder die Eigentümer oberhalb meiner Wohnung verklagt werden sollten, falls eine gütliche Einigung nicht möglich ist.
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
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