Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 26.09.2010 17:56:32

Wertminderung / Anwaltskosten

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1064
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Das Auto meines Schwiegersohns wurde parkend von einem LKW angefahren. Die beiden linken Türen müssen ausgetauscht werden.
Stimmt es, dass (da keine fest mit dem Rahmen verbundenen Teile betroffen sind) keine Wertminderung verlangt werden kann und das KFZ nach der Reparatur als unfallfrei gilt?
Die Schuldfrage ist unstrittig - müssten die Kosten eines von meinem Schwiegersohn mit der Abwicklung beauftragter Anwalts von der gegnerischen Versicherung getragen werden oder von meinem Schwiegersohn?


Antwort geschrieben am 26.09.2010 18:08:06
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 631
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten darf:

Wenn der Schaden durch den Austausch von Teilen behoben werden kann, liegt in der Regel keine Wertminderung vor - denn ein beschädigtes Teil wurde ja nicht repariert, sondern vollständig ausgetauscht.

In Ihrem Fall dürfte dies aber nicht gegeben sein, denn die Reparatur wird sich nicht nur auf den Austausch der Türen beschränken - ggf. werden Lackierungsarbeiten vorzunehmen sein, außerdem dürften auch die Türrahmen betroffen sein.

Welche Wertminderung in Frage kommt, sollte der Gutachter feststellen können.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat auch die Kosten für den beauftragten Anwalt zu übernehmen - diese stellen einen zu ersetzenden Schaden dar.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln

Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206
24-Stunden-Notfall-FreeCall: 0800 365 7324

www.rechtsanwalt-schwartmann.de

Mietrecht - Familienrecht - Internetrecht - Verkehrsrecht

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Wertminderung / Anwaltskosten | Gesamtbewertung: 4.8/5 | Datum: 2010-09-26
Wurden Ihre Fragen beantwortet?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?
Bewertung: Fragesteller
sehr schnell



So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Verkehrsrecht letzten Monat:

16
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Wertminderung   Anwaltskosten