Stimmt es, dass (da keine fest mit dem Rahmen verbundenen Teile betroffen sind) keine Wertminderung verlangt werden kann und das KFZ nach der Reparatur als unfallfrei gilt?
Die Schuldfrage ist unstrittig - müssten die Kosten eines von meinem Schwiegersohn mit der Abwicklung beauftragter Anwalts von der gegnerischen Versicherung getragen werden oder von meinem Schwiegersohn?
Antwort geschrieben am 26.09.2010 18:08:06 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 631
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 631
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten darf:
Wenn der Schaden durch den Austausch von Teilen behoben werden kann, liegt in der Regel keine Wertminderung vor - denn ein beschädigtes Teil wurde ja nicht repariert, sondern vollständig ausgetauscht.
In Ihrem Fall dürfte dies aber nicht gegeben sein, denn die Reparatur wird sich nicht nur auf den Austausch der Türen beschränken - ggf. werden Lackierungsarbeiten vorzunehmen sein, außerdem dürften auch die Türrahmen betroffen sein.
Welche Wertminderung in Frage kommt, sollte der Gutachter feststellen können.
Die gegnerische Haftpflichtversicherung hat auch die Kosten für den beauftragten Anwalt zu übernehmen - diese stellen einen zu ersetzenden Schaden dar.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt A. Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45
50739 Köln
Tel.: 0221 801 37193
Fax: 0221 801 37206
24-Stunden-Notfall-FreeCall: 0800 365 7324
www.rechtsanwalt-schwartmann.de
Mietrecht - Familienrecht - Internetrecht - Verkehrsrecht
Bewertung der Antwort vom Fragesteller |
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Schwartmann direkt

