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Frage geschrieben am 27.07.2011 05:43:02

Werbung mit einer fremden Domain p.p.

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € 25,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 833
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 65 weitere Antworten zum Thema Domain.
Wir betreiben einen kleinen Internethandel und zahlen sehr viel Geld für Werbung in Printmedien und Suchmaschinen. Dafür haben wir entsprechende Verträge abgeschlossen.

Nun zum Fall:
Suchmaschenbetreiber X mit dem wir keine Verträge oder Vereinbarungen getroffen haben nutzt unsere Domain bzw. Namen für eigene Werbezwecke z. B. bei Google.
Artikel von uns sind nicht erfasst in Suchmaschine X!

Dem Internetuser wird nun vorgegaukelt das unsere Produkte bei Suchmaschine X gelistet sind. In Wahrheit wird nur die Abrufzahl der Suchmaschine X erhöht um eventuell mehr Werbeeinnahmegelder verlangen zu können.


Meine Frage:
1.)
Darf ein Unternehmen, obwohl wir es schriftlich verboten haben, mit unserem Namen / Domain für eigene Zwecke werben?
2.)
Können wir ggf. auch Schadenersatzansprüche stellen?
3.)
Wie würde der Streitwert berechnet für einen Prozeß? (Wir sind ein sehr kleines Unternehmen und nicht finanzstark)
4.)
Was würde uns ein Prozeß kosten?
5.)
Würden Sie uns ggf. auch dann rechtlich betreuen?

Vielen Dank für eine Antwort.


Antwort geschrieben am 27.07.2011 08:15:46
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11, 07749 Jena, Tel: 036412692037, Fax: 036412671047
Arbeitsrecht, Zivilrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Vertragsrecht, Internet und Computerrecht, Urheberrecht, Kaufrecht
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Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)

die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:

1.)
Darf ein Unternehmen, obwohl wir es schriftlich verboten haben, mit unserem Namen / Domain für eigene Zwecke werben?

Nein, das andere Unternehmen darf natürlich nicht mit Ihrem Namen bzw. Ihrer Domain für eigene Zwecke werben.

Diesbezüglich können Sie Unterlassung verlangebn.

2.)
Können wir ggf. auch Schadenersatzansprüche stellen?

Sofern Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen ein messbarer finanzieller Schaden entstanden ist, kann man auch Schadensersatz geltend machen.

3.)
Wie würde der Streitwert berechnet für einen Prozeß? (Wir sind ein sehr kleines Unternehmen und nicht finanzstark)

Das kommt darauf an, was man gerichtlich geltend macht.

Hinsichtlich der Unterlassung muss man einen fiktiven Streitwert ansetzen, der sich auch am Umfang beider Unternehmen orientiert.

Hier hat man Spielraum von 4.000 bis 50.000 Euro.

Beim Schadensersatz ist der konkrete Betrag als Streitwert anzusetzen.

4.)
Was würde uns ein Prozeß kosten?

Das richtet sich dann eben nach dem Streitwert.

5.)
Würden Sie uns ggf. auch dann rechtlich betreuen?

Das können wir durchaus in Erwägung ziehen.


Mit freundlichen Grüßen


Steffan Schwerin
Rechtsanwalt

Rechtsanwaltskanzlei Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena

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Email: info@raschwerin.de
Skype: raschwerin
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