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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich spiele mit dem Gedanken, auf meiner bisher privaten Homepage Werbung (Adsense), sowie auch Werbe-Links (Affiliate-Links) zu schalten. Geplanter Verdienst im Monat sicherlich unter 100 EUR.
Dazu folgende Fragen:
1) Sind Affiliate-Links auf ausländische Devisenbroker (Forex Broker) in Deutschland erlaubt?
( z.B. etoro.com, markets.com oder plus500.com )
2) Ich bin zurzeit Hausmann und bei der Krankenkasse über meine Frau versichert.
a) Muss ich die reine Online-Werbung beim Gewerbeamt anmelden (Gewerbeschein) oder reicht es, die Einnahmen in der jährlichen Steuererklärung anzugeben?
b) Bis zu welcher Einkommensgrenze darf ich hierbei über meine Frau bei der Krankenkasse versichert bleiben (geringfügiges Einkommen)?
Eine eigene Krankenversicherung wird sich sicher nicht lohnen und andere Jobs (Minijobs) habe ich nicht.
Danke für Ihre Antwort!
Antwort geschrieben am 23.07.2011 15:18:15 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Christian Joachim
Stiller Winkel 3, 18225 Kühlungsborn, Tel: 038293/432783, Fax: 038293/432785
Arbeitsrecht, Familienrecht, Steuerrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 272
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grds. Sind Links auf Seiten erlaubt, die keinen rechtswidrigen Inhalt haben. Diese Regelung bezieht sich auch auf ausländische Seiten. Bei den von Ihnen benannten Seiten gehe ich davon aus, dass diese auch entsprechende legale Dienstleister sind.
Sofern Sie mit den Verlinkungen Gewinn erwirtschaften wollen, also Geld verdienen wollen, handeln Sie gewerblich. Grds. Ist hierfür auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich, sofern beabsichtigt ist, die Tätigkeit auf Dauer durchzuführen. Nur, wenn es sich um marginale Umsätze und auch Gewinne handelt, was bei Ihnen ein Grenzfall sein könnte, reicht es aus die Einkommen sodann in der Steuererklärung als Einkommen aus selbständiger Tätigkeit anzugeben. Allerdings empfehle ich grds. eine Gewerbeanmeldung. Dabei ist als "Gewerbe" jede selbstständige, planmäßige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte Tätigkeit definiert.
Sie können bis zu einem Freibetrag in Höhe von 365,00 Euro monatlich familienversichert bleiben.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 23.07.2011 15:59:57
Sehr geehrter Herr Joachim,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Gestatten Sie mir eine Nachfrage: Die genannten Forex Broker sind legale Dienstleister. Dort ist der Devisen-, Aktien, und Rohstoffhandel möglich.
Mit geht es darum, dass ja z.B. Werbung für Online-Casinos, Pokerrooms, Sportwetten usw. verboten ist, weil diese Betätigungen in Deutschland nicht erlaubt sind.
Devisenhandel (mit seinem deutlichen Verlustrisiko) und entsprechend auch die Werbung dafür sind aber nicht verboten, verstehe ich das so richtig?
Sehr geehrter Herr Joachim,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Gestatten Sie mir eine Nachfrage: Die genannten Forex Broker sind legale Dienstleister. Dort ist der Devisen-, Aktien, und Rohstoffhandel möglich.
Mit geht es darum, dass ja z.B. Werbung für Online-Casinos, Pokerrooms, Sportwetten usw. verboten ist, weil diese Betätigungen in Deutschland nicht erlaubt sind.
Devisenhandel (mit seinem deutlichen Verlustrisiko) und entsprechend auch die Werbung dafür sind aber nicht verboten, verstehe ich das so richtig?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 24.07.2011 12:04:22
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Grds. gehe ich davon aus, dass diese Betätigungen in Deutschland erlaubt sind, nichts anderes machen ja deutsche Banken auch, indem Sie Aktien und Fonds als Vermittler anbieten. Insofern gehe ich davon aus, dass hier ein Verbot in Deutschland nicht besteht.
Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Viele Grüße
Vielen Dank für Ihre Nachfrage.
Grds. gehe ich davon aus, dass diese Betätigungen in Deutschland erlaubt sind, nichts anderes machen ja deutsche Banken auch, indem Sie Aktien und Fonds als Vermittler anbieten. Insofern gehe ich davon aus, dass hier ein Verbot in Deutschland nicht besteht.
Gerne stehe ich Ihnen weiterhin zur Verfügung.
Viele Grüße
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