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Frage geschrieben am 26.01.2012 18:54:31

Werbung Deutscher Firma uaf Polnischen Fahrzeug

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € 35,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 436
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 21 weitere Antworten zum Thema Fahrzeug.
Hallo.
Ich bin selbständig seit Oktober 2011 und um die Kosten zu sparen habe ich das Fahrzeug von meinem Schwiegervater aus Polen ausgeliehen bis 04.2012.
Es handelt sich um vw Crafter aus 2007. Ich vetreibe Autoteile wie Motoren, Getriebe und Karosserieteile. Meine frage ist, ob ich auf dem Fahrzeug das in Polen angemeldet ist meine Werbung mit Deutschen angaben machen darf und es als Deutscher unternehmer hier fahren darf?
Mit freundlichen Grüßen
Darius Niemczyk


Antwort geschrieben am 26.01.2012 20:17:32
Rechtsanwalt Christoph M. Huppertz
Wilhelmstraße 9, 52070 Aachen, Tel: 0241505592, Fax: 0241532439
Strafrecht, Verkehrsrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

Ihre Fragen beantworte ich Ihnen unter Berücksichtigung Ihrer Schilderung und des gewählten Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt.


Grundsätzlich bestehen keine Bedenken, auf einem in Polen zugelassenen Fahrzeug Werbung für ein deutsches Unternehmen zu machen.

Genauso dürfen Sie ein in Polen zugelassenes Fahrzeug in Deutschland fahren.

Entscheidend sind zwei Dinge:

1.) Wird das Fahrzeug nur vorübergehend in Deutschland genutzt?

Als maßgeblich gilt ein Zeitraum von höchstens einem Jahr. Sollte dies nicht der Fall sein, muss das Fahrzeug in Deutschland angemeldet werden.

Zumindest ab jetzt bis April (sie teilen nicht mit, seit wann Sie das Fahrzeug hier nutzen) dürfte dies nicht das Problem sein.


2.) Wird in Deutschland ein regelmäßiger Standort für das Fahrzeug begründet?

Sollte dies der Fall sein, muss das Fahrzeug ebenfalls in Deutschland angemeldet werden. Für die Zulassung ergibt sich das aus § 20 FZV, für die Versicherung aus § 1 PflVG, für die Steuer aus § 3 KraftStG.

Dies ist nach Ihrer Darstellung der Fall, da das Fahrzeug zur Zeit ausschließlich in Deutschland genutzt und auch abgestellt (geparkt) wird.


Bei einem Verstoß kann ein Steuerstraftatbestand verwirklicht sein. Es besteht ggf. kein Versicherungsschutz, wobei dies innerhalb der EU nur selten der Fall ist (entscheidend ist der Versicherungsvertrag Ihres Schwiegervaters). Das Fahrzeug kann im schlimmsten Fall außer Betrieb gesetzt werden.


Es gibt in der Regel keine verdachtsunabhängigen Kontrollen. Allerdings kann eine polnische Zulassung in Kombination mit der Werbung für Ihr Unternehmen in Deutschland einen Verdacht erregen.


Ich hoffe, Ihnen geholfen und einen ersten Überblick verschafft zu haben. Hierzu dient dieses Forum. Eine Einzelfalltätigkeit kann und will dieser Beitrag natürlich nicht ersetzen.

Sollte noch eine Unklarheit bestehen, können Sie gerne von der Nachfragemöglichkeit Gebrauch machen.



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