Frage geschrieben am 05.11.2009 13:31:43
Werbeanruf der Fa. Mobilcom
Rechtsgebiet: Datenschutzrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1662vorletzte Woche habe ich im Büro einen Anruf der Fa. Mobilcom
erhalten, ich könne mir ein Geschenk aussuchen zum Dank für die Teilnahme an einer Rundfrage.
An einer Umfrage habe ich aber nie teilgenommen, von daher wollte ich eigentlich schon wieder auflegen.
In der Presse habe ich hinterher über die neuen Geschäftspraktiken von Drückerkolonen der Mobilcom, seit dem Zusammenschluß mit Freenet, gelesen.
Und das Gespräch lief auf so ab, abwimmeln ist leichter gesagt, als getan.
Jetzt meine Fragen:
1.) Ein Handy mit monatlicher Mindestabnahmegebühr von 9,95 EUR
wollte ich nicht, man sagte mir, ich habe ja ein Widerspruchsrecht.
Von daher habe ich dann auch bei der Gesprächsaufzeichnung gesagt, Sie können mir das ja nach Hause zuschicken, ich lese mir Ihren Vertrag dann in Ruhe durch.
Mit der zugesagten Kamera, dito.
2.) Meine sämtlichen persönlichen Daten (auch Konto und Personalausweis) mußte ich hinterlegen, da ich sonst das Paket nicht bekommen würde.
Na gut, man vertraut ja auf den Datenschutz, der angeblich durch ein persönliches Passwort, das ich auch sagen mußte, gegeben sein soll ?
3.) Als ich beim Weseler-Kurier-Service wegen der Paketübergabe anrief, sagte man mir, das ich auch mehrere Verträge unterschreiben muß.
Da wurde es mir zu bunt und habe die Annahme verweigert.
Bis heute habe ich von Mobilcom nichts mehr in dieser Sache gehört.
Das kann nach den Medienberichten aber nur die Ruhe vor dem Sturm (Stichwort Mahnschreiben) sein.
Zu 1.)
Habe ich in irgendeiner Weise eine Vertragsverhandlung angestossen und wenn ja, muß ich dann einen Widerspruch einlegen ?
Zu 2.)
Wie sieht es hier mit dem Datenschutz aus ?
Mobilcom muß natürlich schon bei irgendeiner Auskunftei diese Daten hinterlegt haben, da ich schon wenige Tage nach dem Telefonat einen Brief von Mobilcom bekam, das sie aus geschäftsinternen Gründen keinen Mobilfunk-Vertrag mit mir abschließen können.
Ist ja andererseits auch gut so, denn wenn überhaupt, nehme ich aus Kostengründen nur ein Prepaid-Handy (siehe 1.).
Kann ich eine Löschung dieser Daten, bei wem auch immer verlangen, da es ja zu keinem Vertragsabschluß gekommen ist ?
Zu 3.)
Reicht die Verweigerung der Annahme aus oder muß ich dem 2. Schreiben von Mobilcom in irgendeiner Weise noch widersprechen ?
Ich denke, das dieses 2. Schreiben wieder von einer anderen Stelle aus dem Hause der Mobilcom gekommen ist.
Dort geht es um eben jenes Paket, dessen Annahme ich verweigert habe.
Das Paket mir dem Abschluß eines super 5 Tarifes senden sie mir zu, ich kann das aber auch telefonisch machen.
Dann hätten die mich bestimmt an der Backe, denn damit hätte ich das Paket ja explizit angefordert ?
Die Tatsache alleine, mir einen super 5 Vertrag hinten herum andrehen zu wollen, ohne mich über die Modalitäten zu informieren, hätte mich schon zu einem Widerruf veranlasst.
Wenn dem so ist, können Sie mir bei der Formulierung eines Musterschreibens helfen ?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 5.11.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 05.11.2009 14:10:13 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 559
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
1.
Da Sie kein Vertragsverhältnis eingegangen sind, ist auch ein etwaiger Widerspruch nicht angezeigt.
2.
Sie sollten rein vorsorglich schriftlich erklären, dass Sie mit der weiteren Erhebung/Verwertung Ihrer Daten nicht mehr einverstanden sind.
Da Mobilcom mangels Bestehens eines Vertragsverhältnisses die von Ihnen angegebenen Daten nicht mehr benötigt, können Sie insoweit die Löschung der Daten beanspruchen.
3.
Wie bereits ausgeführt ist zu keiner vertraglichen Vereinbarung zwischen Ihnen und Mobilcom gekommen, so dass ein gesonderter Widerspruch nicht erforderlich ist.
Im gegenwärtigen Stadium ist von Ihnen lediglich das Löschen Ihrer personenbezogenen Daten gegenüber Mobilcom zu veranlassen.
Sollte wider Erwarten ein weiteres Schreiben von Mobilcom Ihnen zugehen, rege ich an, sich durch einen Kollegen vertreten zu lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.11.2009 15:41:59
Sehr geehrter Herr Roth,
recht herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort.
Ich denke, ich habe für Sie alle nötigen Details aufgeschrieben.
Es wäre für uns beide natürlich leichter gewesen, wenn es die Möglichkeit gäbe, eine Datei anzuhängen.
Dann hätte sich alles weitere aus den beiden erwähnten Mobilcom Schreiben ergeben.
Wegen des Widerspruchs bin ich jetzt erst einmal beruhigt.
Soll ich die Löschung der Daten formlos verlangen und soll ich das mit Übergabe-Einschreiben machen ?
Das wäre es zunächst einmal.
Viele Grüße
Sehr geehrter Herr Roth,
recht herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort.
Ich denke, ich habe für Sie alle nötigen Details aufgeschrieben.
Es wäre für uns beide natürlich leichter gewesen, wenn es die Möglichkeit gäbe, eine Datei anzuhängen.
Dann hätte sich alles weitere aus den beiden erwähnten Mobilcom Schreiben ergeben.
Wegen des Widerspruchs bin ich jetzt erst einmal beruhigt.
Soll ich die Löschung der Daten formlos verlangen und soll ich das mit Übergabe-Einschreiben machen ?
Das wäre es zunächst einmal.
Viele Grüße
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 05.11.2009 15:50:27
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Ein formloses Anschreiben sollte zunächst ausreichend sein.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
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vielen Dank für Ihren Nachtrag.
Ein formloses Anschreiben sollte zunächst ausreichend sein.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
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