Wer zahlt die Kosten bei Streit um Kindesunterhalt?
| 20.01.2010 18:30 |
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Liebe Anwältinnen und Anwälte,
zur Situtation; seit 2007 geschieden, 2 Kinder (3 und 6), die bei mir (Kindsmutter) leben und für die ich Unterhalt dynamisch nach DT (135%) erhalte.
Mein Ex-Mann nutzt leider fast jede Gelegenheit zu klagen, aktueller Anlass ist die Anhebung der DT. Er will die Erhöhung nicht bezahlen (obwohl er sich seit Januar beruflich so verändert hat, dass er ca EUR 700 netto mehr hat) und klagen. Ich habe sogar angeboten, auf die Erhöhung zu verzichten und den bisherigen Zahlbetrag weiterlaufen zu lassen - er will trotzdem klagen.
Da er nur KU bezahlt (auf Ehegattenunterhalt habe ich im letzten Vergleich vom August 2009 explizit verzichtet), muss er jeweils die Kinder verklagen. Bislang habe immer ich eine Anwältin gesucht, beauftragt und bezahlt. Allerdings wüsste ich gerne, ob ich dazu verpflichtet bin, oder ob ich für die Kinder nicht PKH beantragen kann, da die Kinder ausser dem in Frage stehenden KU kein Geld oder Vermögenswerte haben. Oder kann jemand anders die Kinder vertreten? Das Sorgerecht haben wir immerhin gemeinsam, also wäre es - so absurd das klingt - doch auch ein wenig seine Pflicht, die Kinder zu vertreten. Kann ich mich evtl. an das Jugenamt wenden?
Mir geht es v.a. darum, meinem Ex-Mann auch einmal klar zu machen, dass er für die gemeinsamen Kinder bezahlt - irgendwie hat er immer das Gefühl, mir "zuviel" Geld zu geben und will mich dann wieder schädigen. Da wir uns bislang immer verglichen haben (vielleicht ein Fehler) bin ich immer auf den Anwaltskosten sitzen geblieben. Letztes Jahr war das eine Summe, die den Unterhalt bei weitem überschreitet.









