Wer trägt wann welche Kosten? -Rechtsanwaltsgebühren-
| 30.05.2012 15:55 |
Preis: 30,00 € |
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| in unter 1 Stunde
Preis: 30,00 € |
Anwaltsrecht, Gebührenrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Karin Plewe
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben eine Frage bezüglich der Verfahren und Rechtsanwaltskosten in einem laufenden Verfahren.
Wir bzw. ein Anwalt reichte für uns Klage beim Amtsgericht ein, weil wir mit einen Beschluss auf einer Wohnungseigentümerversammlung nicht einverstanden waren.
Die 1. Instanz vor dem Amtsgericht haben wir verloren! Nun haben wir Berufung vor dem Landgericht eingereicht.
Die Gerichtsgebühren an das Amtsgericht und nun auch für das Landgericht mussten wir vorab bezahlen. Diese haben wir auch getan, sowie nach Verlust der 1. Instanz auch schon unseren Anwalt.
Nun aber das eigentliche Problem.
Die Gegenseite verlangt ebenfalls von uns, dass wir deren Anwalt schon für die 1. Instanz bezahlen. Darum hat uns die Hausverwaltung diese Kosten mit auf die Jahreshausgeldabrechnung gesetzt.
Unser Anwalt sagt, das geht nicht. Erst am Ende des kompletten Verfahrens, also wenn alle Instanzen ausgeschöpft sind, dann wird abgerechnet.
Erst dann, zahlt der Unterliegende alles und muss dem Obsiegenden auch alle bereits verauslagten Kosten erstatten.
Bis dahin, muss jede Seite für ihre entstehenden Rechtsanwaltsgebühren selbst aufkommen.
Die Gegenseite, vielmehr der gegnerische Anwalt behauptet. Jede Instanz ist eigenständig und nach jeder Instanz wird abgerechnet.
Nun würden wir gerne wissen, wann muss wer was zahlen?
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus!









