Wer trägt bei Export in die Schweiz die Kosten für die Erhebung der Mehrwertsteuer?
Preis: 30,00 € |
Internationales Recht
Beantwortet von
Rechtsanwalt LL.M. (UOW, Australien) Kevin Winkler
| in unter 2 Stunden
Hallo,
wir sind ein Deutsches Handelsunternehmen mit Schwerpunkt Online-Vertrieb und haben einen Kunden in der Schweiz mit einem Bürostuhl beliefert.
Es ist von uns keine Mehrwertsteuer erhoben worden.
Auf der Rechnung ist 0% MwSt ausgewiesen.
Als Versandkosten in die Schwiez wurden 30,- Euro in Rechnung gestellt.
Das Logistik-Unternehmen hat jetzt dem Kunden die Schweizer MwSt in Rechnung gestellt sowie die für diese Dienstleistung (Erhebung, Vorverauslagung der MwSt etc.) angefallenen Kosten.
Wir haben in unseren AGB´s nicht definiert, wer diese Kosten trägt. Auch haben wir auf der Rechnung diesbezüglich keinerlei Spezifikationen gemacht.
Der Kunde weigert sich die von der Spedition berechneten Kosten für die Erhebung der MwSt zu übernehmen.
So wie ich es sehe, ist es üblich, dass der Kunde sowohl die Schweizer MwSt als auch die Kosten für die Erhebung der Schweizer MwSt übernimmt.
Außerdem sehe ich es so, dass wir mit der Erhebnung der MwSt gar nichts zu tun haben. Der Schweizer Staat fordert die MwSt ein und beauftragt das Logistigunternehmen damit, diese MwSt zu erheben. Dieses widerum stellt die Kosten hierfür dem Schwiezer Empfänger in Rechnung.
Die einzige Gemeinsamkeit ist, dass das Logistikunternehmen sowohl für den Versand als auch für die Erhebung der MwSt zuständig ist, inhaltlich sind das aus meiner Sicht aber zwei völlig gtrennte Dinge.
Ist diese Sichtweise so richtig?
Welche Regelung bzgl. der Kostenübernahme gilt, wenn bzgl. der Kosten für die MwSt-Erhebung keine speziellen Vereinbarungen getroffen wurden?
Hat der Kunde (Privatperson) nicht seinerseits die Verpfllichtung sich vor einem Import über die zusätzlich zum Versand anfallenden Kosten zu informieren? Oder ist das die Verpflichtung des Händlers, den Kunden darüber aufzuklären?
Viele Grüße
Schweiz









