Wer trägt Kosten für einen neuen Bodenbelag in einer Arztpraxis VOR dem Einzug??
27.05.2012 18:36 |
Preis: 55,00 € |
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Mietrecht, Wohnungseigentum
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Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
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In der Praxis befindet sich ein mind. 10 Jahre alter PVC -Boden mit deutlichen Gebrauchsspuren, sowie teilweise Teppichboden. Ein Mietvertrag wurde noch nicht unterschrieben.
Gibt es eine generelle Rechtssprechung wer für die Erneuerung des Bodenbelages zuständig ist? Meines Wissens ist der Bodenbelag Vermietersache. Wenn ja, wo finde ich dazu einen Gesetzestext/Urteil?
Was sollte im Mietvertrag stehen, damit es hierfür eine eindeutige Regelung gibt? oder was sollte im Mietvertrag nicht stehen, damit der Vermieter die Kosten für einen neuen Boden tragen muss. ER muss mir meineswissens die Räume zum Zwecke einer Praxisnutzung vermieten, gehört da nicht ein ordentlicher Bodenbelag dazu?? denn ein Abgenutzer Boden macht keinen guten Eindruck und könnte sich geschäftsschädigend auswirken
Trifft nicht Ihr Problem?
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