mich würde mal interessieren, ob es eine politische Regelung wie bei den BGHs gibt, wonach die Politik die Richter an den Gerichten ernennt.
Besonders interessiert mich das Gericht in meinem Ort Dortmund, dass Amts und das Landgericht.
Kann man dort "einfach so" Richter werden, muss man einer politischen PArtei zumindest nahe stehen und wer bestimmt dies ?
Macht dies der Bund, dass Land, die Kommune oder der Bezirk, vielleicht die Bezirksregierung usw ?
Können sie mir daher anhand von Dortmund sagen, wer dort Richter an den Amtsgerichten werden kann und welcher Bezirk etc. dies entscheidet ?
Wie sieht es in den Dortmund mit den Landgerichten aus ?
Ist es nun so, dass in Dortmund der Richter wird, der zb der CDU angehört, da ja momentan die CDU in NRW regiert oder wie läuft so was ab ?
Vielen Dank
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Diese Antwort ist vom 26.11.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 26.11.2009 03:37:48 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Die Einsetzung bzw. Einstellung und Ernennung von Richtern an den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten erfolgt stets nach Landesrecht, der Bund hat hierbei kein Mitspracherecht. Hierbei ist jedes Landesrecht unterschiedlich ausgestaltet.
In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Einstellung durch den jeweiligen Präsidenten des örtlich zuständigen Oberlandesgerichtes. Im Fall Dortmund ist dies der Präsident des Oberlandesgerichtes Hamm.
Die Bewerbung erfolgt schriftlich an das OLG Hamm, nachzuweisen ist das bestandene zweite juristische Staatsexamen sowie eine bestimmte Examensnote. Dann wird man (wenn die Bewerbung nicht abgelehnt wird) zu einem "Assessment-Center" geladen, bei dem weitere Prüfungen durchgeführt werden. Für Details siehe die entsprechende Seite des OLG Hamm:
http://www.olg-hamm.nrw.de/aufgaben/04_verwaltung/dez1/einstellung/index.php
Wegen Richter am Amtsgericht:
Jeder Volljurist (Jurist mit zwei juristischen Examen) und den entsprechenden Examensnoten kann in Dortmund Richter am Amtsgericht werden. Dies wird von dem OLG Hamm entschieden.
Für Richter am Landgericht gilt das gleiche.
Eine Nähe zu der jeweils regierenden Partei oder einer anderen Partei ist stets keine Voraussetzung für eine Einstellung. Solange es sich um keine staatsfeindliche Partei handelt, ist eine Parteimitgliedschaft irrelevant.
Bei den Bundesgerichten (und insbesondere dem Bundesverfassungsgericht) ist eine politische Kontrolle im Wege der Wahl der Richter durch die Politiker sinnvoll und notwendig, weil die dort zu fällenden Urteile äußerst große Reichweite haben und sehr oft (rechts-)politischer Natur sind.
Bei Amts- und Landgerichten hingegen ist dies weder sinnvoll noch notwendig, weil diese Gerichte aufgrund der großen Menge an anhängigen Prozessen eher selten politische Urteile fällen und zudem die Kontrolle durch die höheren Instanzen gegeben ist.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.11.2009 03:48:50
Im Hinblick meiner Fragen ergeben sich weitere Fragen zur Konkretidierung, die sich darauf beziehen.
ich habe im Koalitionsvertrag gelesen, dass die Bezirksregierung in NRW geändert werden .
"Grundsätzlich in Frage gestellt werden die Regierungspräsidien in NRW erst in letzter Zeit unter der Regierung Rüttgers. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP wurde die Auflösung der Regierungspräsidien vereinbart. Umgesetzt werden soll dieses Vorhaben allerdings erst ab 2012."
Quelle.:http://de.wikipedia.org/wiki/Regierungsbezirk_Arnsberg
Betrifft dies auch die von ihnengenannen OLGs ?
Weiterhin steht was von Richterwahlausschuss bei Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Richterwahlausschuss#Nordrhein-Westfalen
NRW wird dort als einigstes Land ohne diese Wahlausschüsse geführt !
Nun nochmals zu ihrer Antwort.:
Ist es nun nur vom Gesetz her so, dass an den Amts und Landgerichten her niemand aufgrund seiner politischen Einstellung abgelehnt wird, oder ist es doch hinter vorgehaltener Hand oftmals so, dass die Richter am OLG Hamm oder der Präsident Richter ablehnen kann, wenn ihnen "die Nase net passt" ?
Vielen Dank
Im Hinblick meiner Fragen ergeben sich weitere Fragen zur Konkretidierung, die sich darauf beziehen.
ich habe im Koalitionsvertrag gelesen, dass die Bezirksregierung in NRW geändert werden .
"Grundsätzlich in Frage gestellt werden die Regierungspräsidien in NRW erst in letzter Zeit unter der Regierung Rüttgers. Im Koalitionsvertrag zwischen CDU und FDP wurde die Auflösung der Regierungspräsidien vereinbart. Umgesetzt werden soll dieses Vorhaben allerdings erst ab 2012."
Quelle.:http://de.wikipedia.org/wiki/Regierungsbezirk_Arnsberg
Betrifft dies auch die von ihnengenannen OLGs ?
Weiterhin steht was von Richterwahlausschuss bei Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Richterwahlausschuss#Nordrhein-Westfalen
NRW wird dort als einigstes Land ohne diese Wahlausschüsse geführt !
Nun nochmals zu ihrer Antwort.:
Ist es nun nur vom Gesetz her so, dass an den Amts und Landgerichten her niemand aufgrund seiner politischen Einstellung abgelehnt wird, oder ist es doch hinter vorgehaltener Hand oftmals so, dass die Richter am OLG Hamm oder der Präsident Richter ablehnen kann, wenn ihnen "die Nase net passt" ?
Vielen Dank
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 26.11.2009 03:59:11
Sehr geehrter Ratsuchender,
Bezirksregierungen und Oberlandesgerichte (OLGs) haben absolut gar nichts miteinander zu tun. Pollitische Vorhaben bezüglich der einen haben bezüglich den anderen keine Relevanz.
Kurz: Nein.
Da auch die Juristen des OLG Hamm nur Menschen sind, kann es durchaus passieren, daß der eine oder andere Bewerber aus Gründen abgelehnt wird, die in der subjektiven Betrachtungsweise der jeweils entscheidenden Personen des OLG Hamm liegen.
Kurz: Das ist möglich, aber unwahrscheinlich, konkrete Fälle sind nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
Bezirksregierungen und Oberlandesgerichte (OLGs) haben absolut gar nichts miteinander zu tun. Pollitische Vorhaben bezüglich der einen haben bezüglich den anderen keine Relevanz.
Kurz: Nein.
Da auch die Juristen des OLG Hamm nur Menschen sind, kann es durchaus passieren, daß der eine oder andere Bewerber aus Gründen abgelehnt wird, die in der subjektiven Betrachtungsweise der jeweils entscheidenden Personen des OLG Hamm liegen.
Kurz: Das ist möglich, aber unwahrscheinlich, konkrete Fälle sind nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
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