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Sehr geehrte Damen und Herren,
aufgrund das mein Sohn keine Finanziellen mittel hat, habe ich ein Fahrzeug gekauft und ihm zur Verfügung gestellt, damit er seine neue Arbeitsstätte erreichen kann und auf ihn zugelassen um Strafzettel zu entgehen sowie der günstigen Versicherungsmöglichkeiten. Dies ist ja auch soweit ich beraten wurde richtig so, da der Eingetragne Halter nicht zwangsläufig der Eigentümer ist und nichts über die Eigentumsverhältnisse aussagt.
Nun zum Problem: Im Kaufvertrag wurde ich auch als Käufer festgehalten und wurde von mir unterschrieben und bezahlt, da ich nicht anwesend sein konnte zur Abholung ging mein Sohn hin auf der Rechnung steht nun allerdings sein Name.
Wer ist nun der Rechtmäßige Eigentümer des KFZ? Der Besteller auf den Kaufvertrag oder derjenige der auf der Rechnung steht?
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Diese Antwort ist vom 12.11.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 12.11.2007 11:30:09 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael Euler
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Kaufrecht, Strafrecht, Wettbewerbsrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht
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