Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 51 weitere Antworten zum Thema Schaden.
Mein Freund hat mir eine wertvolle Vase versehentlich vom Tisch runtergeschmissen. Er meint, da es versehentlich geschah braucht er mir diese nicht ersetzen. Wie sieht die rechtslage aus. Er ist nicht versichert. Wert der Vase= 199,- €
Danke für baldige Anrwort
Antwort geschrieben am 28.05.2010 17:40:14 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Robert-Perthel-Str. 45, 50739 Köln, Tel: 022180137193 , Fax: 022180137206
Familienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 631
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne wie folgt beantworten darf:
"Versehentlich" kennt das Recht nicht. Ihr Freund hat Ihnen den an Ihrem Eigentum entstandenen Schaden nach § 823 BGB zu ersetzen, wenn er diesen fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
Vorsatz dürfte hier ausscheiden, bleibt also fahrlässiges Handeln.
Fahrlässigkeit bedeutet, dass Ihr Freund die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen haben muss - wenn er also z.B. nicht geschaut hat, wo er hingegriffen hat und die Vase deshalb heruntergefallen ist. Oder wenn er beispielsweise einen Ball durch das Zimmer geworfen hat - und die Vase getroffen hat, die dran glauben musste.
Da ich nicht weiß, wie es zu dem Schaden gekommen ist, kann ich nicht einschätzen, ob sich Ihr Freund fahrlässig verhalten hat und der Schaden bei Beachtung der notwendigen Sorgfalt hätte vermieden werden können. Wenn dies der Fall ist, haben Sie einen Schadensersatzanspruch gegen ihn.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.
Mit freundlichen Grüßen
A. Schwartmann
Rechtsanwalt
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